Von adminZoZuBo ‒ 15. Januar 2015
Seit ihrer Gründung 1992 setzt sich die Stiftung zur Förderung der Musik in Zollikon (SFMZ) für eine gehobene Qualität in der musikalischen Ausbildung ein. Daran änderte sich auch nichts, als das Grundangebot in musikalischer Erziehung im Kanton Zürich 1998 gesetzlich festgelegt und die Musikschule Zollikon 2010 ein fester Bestandteil der öffentlichen Schule wurde. Neu verwaltet die Stiftung nun aber auch den Projektfonds der Musikschule. Ein Gespräch mit Stiftungsratspräsident Matthias von Bausznern.
Stiftungszweck ist die Förderung der Musik in Zollikon. Dabei gilt unser Hauptaugenmerk auf die Unterstützung der Musikschule. Dort ist der Auftrag streng umrissen. Seit das Grundangebot der musikalischen Erziehung von der Öffentlichkeit getragen wird, befassen wir uns explizit mit Zusatzangeboten. Unsere Stiftung ermöglicht etwa die Finanzierung eines Angebotes innerhalb der Früh- oder der Begabtenförderung oder unterstützt die Förderung des Gruppenspiels.
Konkret heisst das: An den vier- bis sechsmal jährlich stattfindenden Sitzungen besprechen wir die im Vorfeld geprüften Anträge und vergeben unsere Unterstützungsbeiträge.
Wir überprüfen jeden Antrag wohlwollend. Entspricht er dem Stiftungszweck, ordnen wir ihn innerhalb unseres Jahresbudgets ein und setzen den möglichen Beitrag fest. Bisher war dies noch nie ein Problem, die Wünsche stets vernünftig.
Ein wenig, ja. Bis 2010 unterhielten wir das durch uns renovierte Musikschulhaus an der Alten Landstrasse 72 – das ist heute gemäss kantonaler Verordnung klar Sache der Gemeinde. Oder wir nutzten unsere Gelder auch, um das Schulgeld herabzusetzen und den Musikunterricht so für alle attraktiver zu machen. Das ist heute nicht mehr nötig. Heute verwenden wir unser Geld einzig für Zusatzangebote, die ohne zusätzliche finanzielle Mittel nicht durchführbar wären.
2008 konnte dank unserer Hilfe ein Klavierfestival mit 150 Pianisten organisiert werden, 2013 ein zweitägiges Filmmusik-Festival, 2014 ein Bläserfestival und seit 2011 die generationenübergreifenden Chorprojekte „SingLust“. Im Stiftungsrat sind wir uns alle einig, dass das Musizieren auch ein gesellschaftlicher Akt ist – durch solche Anlässe sollen das Zusammenspiel gefördert und die Lust am Musizieren, die Motivation, im stillen Kämmerchen dafür zu üben, gesteigert werden.
Wir unterstützen aber auch kleinere Projekte: den Eltern-Kind-Musikunterricht für Familien mit Kindern ab eineinhalb Jahren, szenische Blockflötenprojekte, Pop-, Rock- und Schlagzeugforen oder Singanlässe. Zudem ermöglichen wir über die Begabtenförderung einzelnen Jugendlichen eine Extraunterstützung.
Unsere einzige Einschränkung ist der klar umrissene Stiftungszweck: Die Förderung der Musik in Zollikon, wobei wir neben den Anträgen aus der Musikschule gerne auch andere Gesuche, die aus Zollikon kommen oder einen Bezug zu unserer Gemeinde haben, entgegennehmen.
Das hängt natürlich von den Spenden ab, die wir erhalten. Unsere Stiftung lebt von den Anlage-Zinsen, die wir aus dem Verkauf unseres Musikschulhauses erhielten. Das ist nicht alle Welt. Es sind zwischen 20’000 und 50’000 Franken, wobei wir im Moment versuchen, neben den festen Zusatzprojekten jeweils einem mageren Konzertjahr ein üppigeres folgen zu lassen. Damit die Musikschule genügend Zeit hat, sich mit ihrer Lehrer- und Schülerschaft zu organisieren, planen wir die zusätzlichen Grossanlässe bis zu drei Jahre im Voraus.
Nicht im Moment. Die Zusatzangebote werden von Eltern, Kindern und Familien sehr geschätzt. Das führt dazu, dass wir regelmässig auch ohne Extraaktionen kleinere und grössere Spenden erhalten. Doch wir freuen uns natürlich über jeden Spendenfranken.
Die Zusammenarbeit ist gut. So gut wie immer schon – wir sind ein harmonisches Team. Neu ist, dass wir betreffend die Verwaltung des Projektfonds der Musikschule eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Schule als Trägerin der Musikschule und uns als Stiftung haben. Diese Vereinbarung grenzt – im Interesse der Öffentlichkeit und auch gegenüber potentiellen SpenderInnen – klar ab, was Aufgabe der öffentlichen Hand und was „nichtsubventioniertes Zusatzangebot“ ist. War früher der Musikschulleiter Mitglied des Stiftungsrats, ist er heute als Antragssteller nur mehr Beisitzer. Zudem ist neu immer auch eine Vertretung der Schulpflege als Amtsperson mit Kontrollfunktion über die Verwendung des Projektfonds im Stiftungsrat.
Ich denke nein. Die Vorgaben der Stiftung und die Abgrenzung der Aufgaben sind klar geregelt. Die Sitzungen des Stiftungsrates verlaufen dadurch stets sehr angenehm. Es ist ja grundsätzlich eine erfreuliche Aufgabe, Geld für Musikprojekte und für die Entwicklung junger Menschen sprechen zu dürfen! (Interwiew: Dominique Bühler)
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