21/2015 Wie es mit dem Beugi Areal und dem Ortskern weitergehen soll

Von adminZoZuBo ‒ 21. Mai 2015

Wie es mit dem Beugi Areal und dem Ortskern weitergehen soll

An der Gemeindeversammlung vom 10. Juni wird über die Zukunft des Zolliker Dorfbildes entschieden: Der Gemeinderat beantragt der Versammlung für die weitere Planung des Beugi Areals einen Kredit von 690’000 Franken. Separat behandelt wird die Entwicklung für den Ortskern, wofür ein Kredit von 260’000 Franken gesprochen werden soll. Im Vorfeld nimmt die Gemeindepräsidentin Katharina Kull-Benz Stellung zum Planungskredit für das Beugi Areal und den Entwicklungsprojekten für den Ortskern.

Das Areal Beugi wird im Baurecht abgegeben und nicht verkauft. Warum?

Katharina Kull-Benz: Der Ortskern ist für das Leben in unserer Gemeinde jetzt und auch in Zukunft von grosser Bedeutung. Die Parzelle an dieser zentralen Lage mitten in Zollikon Dorf soll deshalb weiterhin im Eigentum der Gemeinde bleiben. Mit der Abgabe im Baurecht – mit Vorgaben zur künftigen Nutzung des Areals und weiteren Rahmenbedingungen zur Überbauung – wird sichergestellt, dass die Interessen der Bevölkerung nicht nur kurz- und mittelfristig, sondern auch langfristig gewahrt bleiben.

Wenn das Areal Beugi für Zollikon so wichtig ist, warum baut die Gemeinde dann nicht selber?

GP: Die Abgabe im Baurecht heisst nicht, dass die Gemeinde hier keinen Einfluss nehmen will. Ganz im Gegenteil: Die Interessen der Bevölkerung bleiben gewahrt, ohne dass sich die Gemeinde für den Bau unnötig weiter verschulden muss. Ausserdem fallen der Gemeinde während der ganzen Baurechtsdauer keine Kosten für den Unterhalt und die Bewirtschaftung an und sie trägt während der ganzen Baurechtsdauer auch kein Risiko für die Vermietung der Ladenflächen und der Mietwohnungen.

Warum können Sie heute nicht klar angeben, wie hoch der Baurechtszins ist, den der Gemeinderat für das Areal Beugi haben will?

Die Frage des Baurechtszinses hat den Gemeinderat lange beschäftigt. Wir mussten schliesslich einsehen, dass sich zum jetzigen Zeitpunkt dazu keine verbindlichen Aussagen machen lassen. Für die Machbarkeitsstudie hat ein auf Immobilienstrategien spezialisiertes Büro aufgrund bestimmter Annahmen verschiedene Szenarien berechnet. Diese Modellrechnungen zeigen, dass das Bauvorhaben ohne Gemeindezuschüsse realisiert werden kann und ein nicht unerheblicher Baurechtszins erwartet werden darf. Welcher Baurechtszins tatsächlich erzielt werden kann, hängt letztlich von den Angeboten der Baurechtsnehmer ab, welche für die Überbauung des Areal Beugi bei der Gemeinde eingehen. Sollten keine Angebote mit einem adäquaten Baurechtszins eingehen, wird der Gemeinderat das Vorhaben stoppen und die Situation muss neu analysiert werden.

Warum werden dem Baurechtsnehmer so viele Vorgaben gemacht?

Weil die Parzelle von grosser Bedeutung und ein wichtiger Begegnungsort für das Gemeindeleben ist. Hier entscheidet sich, ob die Bevölkerung auch in naher Zukunft noch im Dorf einkaufen kann oder die Einkaufsmöglichkeiten gänzlich verschwinden. Der Aussenraum soll weiterhin für die Bevölkerung offen stehen, sei es als kurze Wegverbindung oder auch zum Verweilen. An diesem sensiblen Ort – unmittelbar angrenzend an den historischen Ortskern – spielt aber auch die architektonische Qualität eine besondere Rolle. Deshalb wird auch ein Architekturwettbewerb durchgeführt.

Warum können die Stimmberechtigten erst dann wieder mitreden, wenn alles fertig ist?

Bei einem derart komplexen Projekt müssen die einzelnen Projektschritte sorgfältig aufeinander abgestimmt sein. Umzonung, Gestaltungsplan und Baurechtsvertrag sind voneinander abhängig und bilden ein Gesamtpaket. Mit dem anspruchsvollen Auswahlverfahren des Baurechtsnehmers sowie dem Architekturwettbewerb wird eine gute Entscheidungsgrundlage für die Stimmberechtigten sichergestellt. Die Umzonungsvorlage und der Gestaltungsplan-Entwurf werden im Mitwirkungsverfahren während 60 Tagen öffentlich aufgelegt. Alle interessierten Personen können während der Auflagefrist die Unterlagen einsehen und sich schriftlich dazu äussern.

Warum kann die Bevölkerung nicht zuerst über die Umzonung und den Gestaltungsplan abstimmen, bevor der Baurechtsvertrag erarbeitet wird?

Die beiden Ersteren sind Grundlagen für den Baurechtsvertrag. Der Gemeinderat erstellt als Grundlage für die potentiellen Auswahl des Baurechtsnehmer einen Entwurf des Baurechtsvertrages mit Verweis auf die Umzonungsvorlage und den Gestaltungsplan-Entwurf. erstellt. Gestützt auf das konkrete Projekt des ausgewählten Baurechtsnehmers wird der Gestaltungsplan anschliessend präzisiert. Die Präzisierung fliesst wiederum in den Baurechtsvertrag ein. Deshalb macht eine Trennung der Abstimmung über die Umzonung und den Gestaltungsplan vom Baurechtsvertrag keinen Sinn.

Wer soll im Beugi wohnen dürfen oder anders gefragt, wer wird sich dort eine Wohnung leisten können?

Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass sich hier die Geister scheiden. Die einen erwarten günstige Wohnungen für Familien und ältere Menschen, andere verlangen einen möglichst hohen Baurechtszins. Der Gemeinderat gibt für die Festsetzung der Mietzinse Eckwerte vor, die beide Maximalvarianten einschränken: Die Gemeinde richtet für die Wohnungen auf dem Areal Beugi keine Subventionen aus und der Baurechtsnehmer darf die Wohnungen nicht im Stockwerkeigentum abgeben. Dies bedeutet, dass es keine wirklich günstigen Wohnungen geben kann, aber auch, dass der Bau von Luxuswohnungen praktisch ausgeschlossen ist. Angestrebt werden 2.5- bis 4.5-Zimmer-Wohnungen auf mittlerem Preisniveau für Haushalte aller Konstellationen und Altersklassen.

Wieso werden auf dem Areal Beugi nicht günstige Familienwohnungen gebaut?

Die Überbauung auf dem Areal Beugi soll von der Gemeinde nicht subventioniert, sondern von einem privaten Baurechtsnehmer ohne Gemeindezuschüsse realisiert und bewirtschaftet werden. Dabei sind auch Genossenschaften als Anbieter willkommen. Der Gemeinderat nimmt das Anliegen nach zusätzlichen Familienwohnungen jedoch ernst und sucht nach neuen Ansatzpunkten, nachdem die Stimmberechtigten vor vier Jahren diesbezügliche Vorschläge abgelehnt hatten. Antrag für die Entwicklungsprojekte für den Ortskern schlägt er vor, für das Volieren-Areal eine Machbarkeitsstudie durchzuführen, um das Potential dieser Parzelle abzuklären.

Wie kann die Bevölkerung bei den weiteren Projekten im Dorfkern künftig mitreden?

Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass die Entwicklung des Ortskerns nicht im stillen Kämmerlein erfolgen kann, sondern die Bevölkerung und auch die Grundeigentümer frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen werden müssen, wie dies bis heute auch der Fall war. Die jetzt anstehenden Projekte sind sehr unterschiedlich gelagert. Entsprechend werden auch unterschiedliche Kreise – Gewerbe, Grundeigentümer, Anwohnerinnen und Anwohner, auch Fachleute aus den verschiedensten Disziplinen – einbezogen. Das letzte Wort haben stets die Zollikerinnen und Zolliker an der Gemeindeversammlung oder an der Urne.

Das Interview wurde von der Gemeinde verfasst und durch die Redaktion des Zolliker Boten überarbeitet.

Die Gemeindeversammlung findet am Mittwoch, 10. Juni, 19.45 Uhr im Gemeindesaal Zollikon statt.

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