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43/2015 Durch Rekurs blockiert

Von adminZoZuBo ‒ 22. Oktober 2015

Durch Rekurs blockiert

Dass die Liegenschaft des Alters- und Pflegeheims Am See an den Meistbietenden verkauft werden soll, entspreche nicht dem letzten Willen des Stifters Heinrich Ernst, sagt die SP Zollikon und hat Beschwerde gegen die Beschlüsse der letzten Gemeindeversammlung eingereicht.

Wie in der letzten Ausgabe berichtet, wurde von zwei Vorstandsmitgliedern der SP Zollikon gegen die beiden Beschlüsse, denen an der letzten Gemeindeversammlung vom 9. September mit der hauchdünnen Mehrheit von einer Stimme zugestimmt wurde, beim Bezirksrat Meilen Beschwerde eingereicht. Es geht dabei um die Beschlüsse zur Aufhebung der Ausführungsbestimmungen des Heinrich Ernst-Fonds und um den Verkauf der Liegenschaft Seestrasse 109. Der Zolliker Heinrich Ernst vermachte 1920 der Gemeinde einen Teil seines Vermögens und die Liegenschaft an der Seestrasse 109 testamentarisch. Das Vermächtnis wurde an die Bedingung geknüpft, dass die Gemeinde aus der Liegenschaft ein Heim oder eine Einrichtung für ältere oder kranke Menschen einrichten soll. Dafür wurde ein Fonds eingerichtet. Knapp 50 Jahre später wurden das Land und das darauf errichtete Heim dem Verwaltungsvermögen der Gemeinde überschrieben.

Verkauf rechtens?

Diese Überschreibung ist laut der SP Zollikon unrechtmässig gewesen. Die Liegenschaft, welche aufgrund des Testaments dem Armengut und Waisenamt Zollikon mit dem Zweck, ein Heim für alte, erholungsbedürftige oder kranke Leute einzurichten, zugekommen war, habe als Vermögenswert nicht ins Finanzvermögen der Gemeinde verschoben werden dürfen, sondern sei ohne zeitliche Begrenzung als zweckgebundenes Sondervermögen zu verwalten, teilt die Partei auf Anfrage schriftlich mit. Der geplante Verkauf an den Meistbietenden sei somit ebenfalls nicht rechtens. Wer die beiden Vorstandsmitglieder sind, die Beschwerde eingereicht haben, möchte die Partei nicht bekannt geben. Regula Bach von der Gemeinderatskanzlei lässt auf Anfrage verlauten, dass die rechtliche Situation im Hinblick auf die an der Gemeindeversammlung den Stimmberechtigen vorgelegten Vorlagen umfassend abgeklärt wurde. Der Gemeinderat nahm am Mittwoch Kenntnis vom Inhalt der Beschwerde. Da es sich um ein laufendes Verfahren handle, werde nach gängiger Praxis jedoch keine Stellung dazu genommen, so die Gemeindeschreiberin. Die Beschwerde hat von Gesetzes wegen eine aufschiebende Wirkung und zieht damit eine einstweilige Blockierung der Umsetzung dieser beiden Beschlüsse mit sich. Nun gilt es abzuwarten, wie die Rekursinstanz – der Bezirksrat Meilen – in dieser Angelegenheit entscheidet. (ft)
 

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