16/2016 Bericht aus dem Kantonsrat

Von adminZoZuBo ‒ 21. April 2016

Bericht aus dem Kantonsrat

Vergangenen Donnerstag fand die GV des Hauseigentümerverbandes im Gemeindesaal statt. Der ehemalige Zolliker und FDP-Kantonsrat Peter Vollenweider berichtete dabei über Geschäfte, die für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer von Interesse sein könnten, aus dem Kantonsrat.

Die 97. Generalversammlung des Hauseigentümerverbandes war gut besucht, es herrschte eine lockere und heitere Stimmung unter den über 100 Anwesenden. Der statuarische Teil wurde kurz abgehandelt, der Vorstand wieder gewählt und die Rechnung einstimmig abgenommen. Anschliessend gab der heute in Stäfa wohnhafte Peter Vollenweider Einblick in laufende Geschäfte im Kantonsrat. Die FDP, CVP und SVP gewannen bei den letzten Wahlen insgesamt acht Sitze, das Mehrheitsverhältnis der Bürgerlichen sei somit gegeben, so Peter Vollenweider, damit können auch die Hauseigentümeranliegen gut vertreten werden. Von Bedeutung für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer im Bezirk ist sicherlich das Bundesgerichtsurteil zum Seeuferweg und die weitere Behandlung im Kantonsrat, denn diese können unter Umständen direkt betroffen sein. Gerade Zollikerinnen und Zolliker, die Immobilien mit direktem Seeanstoss besitzen, dürften am momentanen Stand des Geschehens interessiert sein. Vor einigen Jahren hat der Verein «Ja zum Seeuferweg» die Volksinitiative lanciert. Daraufhin wurde vom Regierungsrat ein Gegenvorschlag ausgearbeitet, dieser sah einen jährlichen Kredit von mindestens sechs Millionen Franken für Ausbau und Unterhaltung der Uferwege im Kanton vor. Zugunsten dieses Gegenvorschlages zog das Initiativkomitee ihre Volksinitiative zurück. Vor der Schlussabstimmung wurde im Kantonsrat beschlossen, den Gegenvorschlag mit einem absoluten Verbot für Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen an See- und Flussufern zu ergänzen.

Kein vollständiger Enteignungsschutz per Gesetz

Das Bundesgericht hielt jedoch in einem Urteil fest, dass dieser vollständige Enteignungsschutz nicht im Gesetz festgeschrieben werden darf, da es mit dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz nicht vereinbar ist. Im Kantonsrat wurde daraufhin eine Parlamentarische Initiative eingereicht, welche den grösstmöglichen und gesetzlich zulässigen Schutz vor Enteignungen im Strassengesetz festschreiben soll. Der FDP-Kantonsrat ist der Meinung, dass es auch ohne ein im Gesetz festgeschriebenes absolutes Verbot lange nicht zu Enteignungen kommen werde. Die Verwaltung beginnt nun zu planen, wie die sechs Millionen jährlich investiert werden können. Dafür braucht es aber immer auch eine Koordination mit den Gemeinden, da diese sich an den Kosten eines allfälligen Weges beteiligen müssten. Auf die Frage hin, wie der Zeithorizont wohl etwa aussehen werde, wollte er keine Prognose abgeben, jedoch wird dies kein schneller Prozess sein.

Auch das Sparpaket des Regierungsrates werde den Kantonsrat sicher intensiv beschäftigen, meint Peter Vollenweider. Es herrsche eine sogenannte «Opfersymmetrie»: in allen Bereichen müssen Einsparungen gemacht werden, aber aus Hauseigentümersicht habe keine der 125 Massnahmen einen direkten Einfluss. «Hingegen soll in einzelnen Bereichen eine Kostenverlagerung auf die Gemeinden stattfinden, wodurch die Massnahmen nicht Staatsquotenneutral seien», so Peter Vollenweider. Solche Vorschläge werden sicher genauestens betrachtet werden müssen. (ft)

 

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