Von adminZoZuBo ‒ 21. Juli 2016
Jacob Stickelberger ist bekannt für seine einfühlsamen Lieder und deutlichen Plädoyers. Der Chansonnier und Rechtsanwalt betritt auch im Ruhestand nochmals die Bühne; am 1. August hält er die Festansprache auf der Zolliker Allmend. Der 76-Jährige spricht über schmusende Festbesucher und konsequente Verteidiger.
Eine Frage, die ich mir selbstverständlich auch gestellt habe. Ich werde eine Rede halten, schliesslich wurde ich für eine solche angefragt. Aber ich verrate Ihnen jetzt: Ich greife am Schluss meiner Rede tatsächlich doch noch zur Gitarre, denn als ich meine Rede vorbereitet habe, kam mir plötzlich in den Sinn, dass ich einst ein Chanson über die Zolliker Augustrede auf der Allmend geschrieben habe. Es heisst «Ouguschtred vom Gmeindspresidänt». Und zwar wegen eines ganz rührenden Erlebnisses, das ich während der markigen Augustrede des damaligen Gemeindepräsidenten Hans Glarner erlebt habe. Da war dieses junge Pärchen, das unaufhörlich geschmust hatte – während der gesamten Rede! Die beiden konnten kaum voneinander lassen – für mich war sofort klar, dass dies ein auferlegtes Chanson-Thema ist. Et voilà! (Greift zur Gitarre und singt das Stück vor). In der Regel kommen die Leute ja nicht wegen einer Rede zu mir, sondern wegen den Chansons (lacht).
Es wird einen Mix geben. Nicht ganz so ernst, aber eben doch ein wenig. Allzu viel verraten möchte ich natürlich nicht. Es ist auf jeden Fall aber ein Thema, das bestimmt auf keiner Parteiliste steht. Es kann nicht darüber abgestimmt werden, es ist kein politisches. Aber wie ich das mache, ob lustig oder himmeltraurig, darüber mögen die Leute befinden, die am 1. August auf die Zolliker Allmend kommen.
Das sachlich Unaufgeregte. Es wird nicht gleich aus jeder Mücke ein Elefant gemacht, das mag ich sehr.
Mit dem Nationalfeiertag verbinde ich Kindheitserinnerungen. Ich durfte eine sehr schöne Kindheit verbringen und denke gerne an sie zurück. Der 1. August war bei uns immer ein riesiges Ereignis – nur schon wegen des langen Aufbleibens, das uns Kindern an diesem Tag erlaubt wurde. Und all die bunten Lampions, sie gehören ganz einfach zu diesem Tag, auch wenn sie, begleitet von Kindertränen, in der Regel ver- oder zumindest anbrennen.
In Zollikon gelandet bin ich schicksalsbedingt: der Liebe wegen. Geplant war ja eigentlich eine gemeinsame Karriere mit Mani Matter, meinem einstigen Freund und Weggefährten. Als er verunglückte, bin ich geblieben, wo ich war, nämlich in Zürich. Später kam ich dann nach Zollikon. Mittlerweile wohne ich 28 Jahre hier in der Gemeinde und fühle mich auch als Berner sehr wohl und aufgehoben.
Nein, Mani war gut vier Jahre älter als ich, er war Oberassistent an der Uni, während ich noch ein gewöhnlicher Student war. Am Tag trafen wir uns in der Uni, abends auf und hinter der Bühne. Während die anderen Troubadours ihren Auftritt hatten, machte mich Mani hinter der Bühne für das Staats- und Verwaltungsrecht examentauglich. Und zwar so, dass ich diese doch furchterregende Materie regelrecht lieb bekam. Mani war mir ein grosser Freund.
Ich finde, dass ich als Anwalt die Frage nach der Lüge oder Nicht-Lüge nicht stellen darf. Gemeinhin ist die Unwahrheit eine Lüge, und das ist im Anwaltsberuf heikel. Auch wenn ich in einem Prozess den Standpunkt der Gegenpartei nachvollziehen kann, oder ihn gar als richtig empfinde, darf ich mir dies nicht anmerken lassen. Es ist unsere Aufgabe, dieser Argumentation gegenzuhalten, sie zu bestreiten, denn das ist unser Beruf. Ich kann sagen, die Gegenpartei erzähle nicht die Wahrheit, ich würde aber nie sagen, dass sie lügt. Als Anwalt bin ich Parteivertreter, ich habe den Standpunkt meines Klienten zu vertreten und innerhalb des gesetzlichen Rahmens für ihn alles zu machen. Es ist wie beim Fussball: Da kann ein Spieler auch nicht sagen, dass der Gegenspieler eigentlich besser spielt und deshalb ihm das Feld überlassen wird. Der Spieler muss für seine Mannschaft kämpfen, um mit ihr möglichst zu gewinnen. Der Schiedsrichter entscheidet über Goal oder nicht Goal; so wie in Rechtsstreitigkeiten der Richter.
Ja, im Strafprozess muss der Anwalt tatsächlich knallhart sein. Im Vordergrund steht die Strafe oder für den Verteidiger die möglichst milde Strafe oder die Straffreiheit. Der Angeschuldigte muss in schweren Fällen sogar zwingend verteidigt werden. Doch das ist etwas, das der Laie oft nicht versteht. Wie manches Mal bin ich gefragt worden, warum ich diesen oder jenen Prozess überhaupt führe, warum ich jemanden verteidigen könne, der Leben ausgelöscht, der gemordet oder vergewaltigt hat. Stellen Sie sich vor, der Angeklagte hätte keine Verteidigung. Wir hätten eine Lynchjustiz. Grauenhaft! Je heikler und schwerwiegender der Fall, desto mehr braucht der Mann oder die Frau eine Verteidigung; andernfalls hätte der Rechtsstaat sehr schnell ausgedient.
Aber nochmals zurück zu Ihrer Frage: Knallhart ist für mich ein Klischee. Der Anwalt soll vielmehr konsequent sein. Und das war ich. Er muss für seinen Klienten das Bestmögliche im gesetzlichen Rahmen rausholen. Es fehlte gerade noch, dass man ihm deswegen, wie schlimm der Fall auch sein mag, am liebsten gar das Prozessieren verbieten wollte, denn just das ist doch sein Beruf. Einem Chirurgen verbietet man das Operieren ja auch nicht.
Wie gesagt, dass er die Interessen seines Klienten konsequent verteidigt. Namentlich bei amtlichen Verteidigungen rege ich mich jedes Mal auf, wenn der Anwalt lediglich eine «milde Bestrafung» beantragt. Das ist doch idiotisch. Was soll es denn sonst sein? Übersetzt heisst das doch: «Ich weiss, dass dies ein Gauner ist, macht mit ihm doch, was ihr wollt.» Der Antrag sollte konkret sein, genau aufzeigen, welche Bestrafung angemessen wäre. Alles andere finde ich eine Lumperei. Ein guter Anwalt ist seriös vorbereitet. Mit den Händen in den Hosentaschen vor dem Gericht auftreten und sich dabei grossartig fühlen, das gibt’s nur im Film. Beim Zivilprozess wird vieles nur schriftlich geführt, beim Strafprozess grundsätzlich mündlich. Aber auch dort geht nichts über eine seriöse Vorbereitung, das Plädoyer muss minutiös vorbereitet werden. So wie meine Augustrede (lacht).
Genauso ist es. Als Anwalt habe ich keine Macht, gar keine. Die Macht hat nur der Richter. Wie der Narr zum König kann der Anwalt vor Gericht alles sagen. Der Richter lässt mich ruhig reden, wohl wissend, dass am Ende er entscheidet und nicht ich. Als Anwalt bzw. eben als Gerichtshof-Narr lebe ich zwar von der Sprache, habe aber paradoxerweise im Unterschied zum Richter überhaupt nichts zu sagen.
Sehr. Natürlich gibt es einen Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit. Aber die in der Schweiz gefällten Urteile sind in der Regel gut. Eindeutig.
Die Frage beantworte ich gerne – an meiner Rede auf der Allmend (lacht).
Ich bin nicht der rastlose Alte, der vor lauter Aktivitäten und Zukunftsplänen gar nicht zur Ruhe kommt. Nur schon das: Ich geniesse den Luxus, endlich einmal ausgiebig und ohne schlechtes Gewissen lesen zu können. Vor allem: Endlich kann ich an simpler Allgemeinbildung etwas von dem nachholen, was ich seinerzeit im Gymnasium blödsinnigerweise regelrecht verlöffelt habe. (mmw)
Der Anwalt und Chansonnier Jacob Stickelberger war in den 60er-Jahren Mitglied der Berner Troubadours und trat mit Mani Matter auf. Heute befindet er sich im Ruhestand, greift aber doch noch ab und zu zur Gitarre und löst anwaltlich noch ein paar Restfälle, wie er selbst sagt.
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