Von adminZoZuBo ‒ 12. Januar 2017
Bis vors Verwaltungsgericht wehrten sich zwei Juristen gegen den Verkauf des früheren Wohn- und Pflegeheims am See. Nun bekommen sie recht: Das Verwaltungsgericht hebt den Entscheid des Bezirksrats auf und erklärt den Verkauf für ungültig.
Mit nur einer Stimme Unterschied hiess die Gemeindeversammlung vor anderthalb Jahren den Verkauf des ehemaligen Wohn- und Pflegeheims am See gut. Für mindestens zehn Millionen Franken wollte der Gemeinderat die Liegenschaft verkaufen, die wegen des neu gebauten Wohn- und Pflegezentrums Blumenrain nicht mehr benötigt wird. Dagegen wehrten sich zwei Mitglieder der örtlichen SP, beide erfahrene Juristen. Der letzte Wille des Stifters werde missachtet, argumentierten sie, da der Verkaufserlös ins Finanzvermögen der Gemeinde übertragen worden wäre.
Heinrich Ernst vermachte die Liegenschaft an der Seestrasse 109 vor bald 100 Jahren der Gemeinde mit der Auflage zur Verwendung «insbesondere für ein Heim für alte Leute», wie er in seinem Testament festhielt. 1969 beschloss die Gemeindeversammlung, auf dem besagten Grundstück das Wohn- und Pflegeheim am See zu bauen. Sie übertrug die Liegenschaft ins Verwaltungsvermögen und schrieb deren Buchwert dem Heinrich-Ernst-Fonds gut. Sieben Jahre später beschloss die Gemeindeversammlung, diesen auf den Namen des Stifters lautenden Fonds aufzulösen und den Saldo für den Bau des Altersheims Beugi zu verwenden. «Damals wurden Fehler begangen», sagt Ueli Kieser, einer der beiden Beschwerdeführenden, «diesen rechtswidrigen Zustand galt es zu korrigieren», auch wenn sich damals niemand am Unrecht gestört habe.
Dass sie nun von der zweiten Instanz, dem Verwaltungsgericht, an das sie gelangt sind, nachdem der Bezirksrat ihre Beschwerde im Herbst ablehnte, recht erhielten, freut den Rekurrenten. «Juristisch gesehen war es ein schaurig schwieriger Fall», sagt der Rechtsanwalt Ueli Kieser. Dies schienen auch die Verwaltungsrichter so zu sehen. In ihrem Urteil heisst es, dass sich «der komplizierte Sachverhalt und die schwierigen Rechtsfragen» dahingegen zeigen würden, als dass bereits der Gemeinderat vor der Gemeindeversammlung zum Liegenschaftsverkauf zwei Rechtsgutachten eingeholt hatte. Den beiden Rekursführenden wurde aus diesem Grund eine Parteientschädigung zugesprochen. Eine solche wird nur zugestanden, wenn es sich um einen schwierigen Fall handelt, der die Beiziehung einer Rechtsvertretung rechtfertigt, worauf die beiden Juristen aber nicht angewiesen waren. «Es ging uns nie ums Geld», hält das SP-Mitglied fest, sondern darum, die Chance zu packen, einen rechtswidrigen Entscheid von früher zu berichtigen.
Das Verwaltungsgericht hält in seinem Urteil fest, dass die Gemeinde das ehemalige Pflegeheim am See zwar verkaufen dürfe. «Auch in diesem Fall bleibt der Vermögenswert zweckgebunden und ist der entsprechende Verkaufserlös deshalb als zweckgebundenes Sondervermögen zu verwalten», heisst es darin. Der Ertrag könne beispielsweise dafür verwendet werden, ein anderes Heim zu betreiben. Aus diesem Grund sei er in einem Sondervermögen zu verwalten. Die Gemeinde wollte die Mittel dem Finanzvermögen zuführen und argumentierte, die Zweckbindung sei durch den Beschluss der Gemeindeversammlung von 1969 aufgehoben worden, als die Liegenschaft ins Verwaltungsvermögen übertragen und der Fonds gegründet wurde. Entsprechend bestehe für die Liegenschaft keine Zweckbindung mehr. Das Gericht sieht dies anders, habe die Gemeinde gleichzeitig mit dem Beschluss auf dem vermachten Grundstück doch das Pflegeheim am See gebaut. «Die Zweckbindung der Liegenschaft bleibt damit ausdrücklich bestehen», heisst es im Urteil. Die Umbuchungen für den Fonds aus den 60-er Jahren, obwohl die Liegenschaft weiterhin dem ihr ursprünglichen zugedachten Zwecke gedient habe, seien kaum nachvollziehbar. Diesen Umstand hatte bereits der Bezirksrat in seinem Entscheid festgehalten – und auf diesen stützen sich die Rekurrenten, wie sie auf Anfrage sagten. So hätten ihnen auch viele aussenstehenden Personen, die ihre politische Meinung nicht teilten, nahegelegt, das Urteil des Bezirksrats weiterzuziehen.
Dass sie dies gemacht und nun einen Sieg errungen haben, freut auch Esther Meier. «Das Urteil ist eine Chance für eine aktive Alterspolitik in Zollikon», findet die SP-Präsidentin und Kantonsrätin. Eine moderne Alterspolitik solle sich nicht bloss auf den Bau und Betrieb von Heimen, Wohnungen und die Spitex beschränken, sondern innovativ sein. Die Parteipräsidentin denkt dabei beispielsweise an generationenübergreifendes Wohnen, an Tagesbetreuungen oder Zimmer für Kurzaufenthalte, die privaten Pflegenden von älteren Menschen zur Erholung zugutekommen könnten. Sie hofft, dass die Gemeinde einen allfälligen Verkaufserlös für die Altersbetreuung ausserhalb der bereits vorhandenen Strukturen einsetzt.
Wie die Gemeinde mit der Liegenschaft an der Seestrasse 109 weiterfährt, ist zurzeit noch offen. Das Verwaltungsgericht hält in seinem Urteil fest, dass zwar ein Verkauf nach wie vor möglich sei, indem die Gemeinde einen angepassten Antrag für den Verkauf vorlegt, bei dem der entsprechende Verkaufserlös einem Sondervermögen gutgeschrieben wird. Doch kann der Gemeinderat das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, auch ans Bundesgericht weiterziehen in der Hoffnung, dass auch dieses den Entscheid der Vorinstanz aufhebt. Ebenso könnte er das Verdikt akzeptieren und die Liegenschaft behalten. Aufgrund der Feiertage habe der Gemeinderat das weitere Vorgehen noch nicht besprechen können, sagt Gemeindeschreiberin Regula Bach auf Anfrage. Fortsetzung folgt. (mmw)
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