Von adminZoZuBo ‒ 25. Oktober 2018
Die Werke am Zürichsee (WaZ) stehen in der Kritik, die Netznutzungskosten für Wärmepumpen unverhältnismässig zu erhöhen. Martin Hirs, Verwaltungsratspräsident der Netzanstalt Zollikon und Verwaltungsrat der Werke am Zürichsee, nimmt Stellung.
Interview: Melanie Marday-Wettstein
Vor der Gründung der Werke am Zürichsee im Jahr 2009 hat die Gemeinde Zollikon für Wärmepumpen einen subventionierten Stromtarif «Wärmepumpen» angeboten. Von diesem äusserst günstigen Tarif haben Wärmepumpenbesitzer, welche ihre Anlagen zwischen 1997 und 2010 in Betrieb genommen haben, bis heute profitiert.
Nach der Gründung der Werke am Zürichsee wurden die Energietarife mit Küsnacht und Erlenbach abgestimmt und harmonisiert. Die Netznutzungstarife hingegen blieben unterschiedlich und wurden je nach Gemeinde individuell festgelegt. Eine weitere Subventionierung der Energie für die Wärmepumpe war nicht mehr zu rechtfertigen, da die Anschaffungspreise für Wärmepumpen stark sanken und die Anlagen immer stromsparender betrieben werden konnten.
Das nun auslaufende Produkt «Wärmepumpen» war ursprünglich nicht wie die heutigen Stromprodukte in Netzkosten, Energie und Abgaben aufgeschlüsselt, sondern es war eine vermengte Summe. Aufgrund dieser heute nicht mehr möglichen Intransparenz war eine Subventionierung relativ einfach. Um die Subvention weiter zu gewähren, reduzierte die Netzanstalt für die betroffenen Kunden den Netznutzungstarif signifikant, dies auf Kosten der anderen Strombezüger. Diese Subvention konnte bis jetzt aufrechterhalten werden. Somit konnten Betroffene mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 8000 kWh bis heute rund 4000 Franken gegenüber nicht subventionierten Wärmepumpenbetreibern sparen. Ab nächstem Jahr tritt jedoch eine neue gesetzliche Regelung zu den Tarifen im Rahmen der Energiestrategie 2050 in Kraft, welche die Bevölkerung im Mai 2017 an der Urne angenommen hat. Diese verlangt von den Stromanbietern, dass ausgenommen für Grosskunden nur noch ein Stromtarif, nämlich Netz und Energie, angeboten werden darf.
Es besteht nur noch die Möglichkeit, für unterbrechbare Verbraucher eine nicht diskriminierende Vergütung auszurichten. Alle betroffenen Wärmepumpen sowie Boiler und Elektroheizungen können die Werke am Zürichsee bei Stromverbrauchsspitzen unterbrechen. Solche generellen Unterbrechungen dürfen wir zukünftig bei Neuanlagen nur noch in Notsituationen tätigen. Sofern neue und bisherige Wärmepumpenbesitzer es der Elektrizitätsgesellschaft erlauben, ihre Anlage zu unterbrechen, erhalten sie dafür eine Entschädigung. Diese Entschädigung wurde den von der Preiserhöhung betroffenen Wärmepumpenbesitzern angeboten. Weitere Rabatte können wir aufgrund von Diskriminierungen von Neukunden nicht gewähren. Die Unterbrechbarkeit von Strombezügern kommt allen Kunden zugute, denn dies erspart der Netzanstalt teure Investitionen in den Kapazitätsausbau ihrer Netze, was höhere Netznutzungstarife zur Folge hätte. Diese Thematik wird mit den aufkommenden privaten Ladestationen für Elektroautos immer relevanter.
Das Gesetz verbietet uns als Energieversorger, Subventionen auf Kosten anderer Konsumenten zu tätigen.
Die heftigen Reaktionen von einigen Betroffenen zeigt klar, dass künftig auf Subventionen ohne eine klar definierte Laufzeit verzichtet werden sollte. Einmalzahlungen, welche Kantone oder Gemeinden wie beispielsweise Küsnacht für den Ersatz von Wärmepumpen bezahlten und oder noch immer bezahlen, eignen sich diesbezüglich wesentlich besser. Die Netzanstalt Zollikon, aber auch die Werke am Zürichsee, möchten nochmals klarstellen, dass sie nicht beabsichtigen, hohe Gewinne zu erzielen. Gewinne wurden in den vergangenen Jahren über Rabatte den Konsumenten zurückerstattet. Mit der neuen Lösung ist die Kostenneutralität über alle Kundengruppen in Zollikon gewährleistet.
Die Kunden können bei der unabhängigen staatlichen Regulierungsbehörde ElCom Beschwerde einlegen.
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