Von adminZoZuBo ‒ 29. März 2019
Eine Petition forderte, dass die vor dem Abbruch stehende Wirtschaft zur Höhe ins kommunale Inventar der schützenswerte Objekte aufgenommen wird. Dazu wird es nicht kommen.
Innert kurzer Zeit hatte Felix Wirz anfangs Februar 185 Unterschriften gesammelt, um den Abbruch der Zolliker Wirtschaft zur Höhe zu verhindern. Der Petitionär forderte, dass das um 1600 erbaute Haus ins Zolliker Inventar der schützenswerte Objekte aufgenommen wird. Mit einer solchen Inventarisierung wird erreicht, dass vor einem geplanten Abbruch – wie es bei der Wirtschaft zur Höhe, die durch einen Neubau ersetzt werden soll der Fall ist – auf ihre Schutzwürdigkeit hin untersucht wird (wir berichteten). Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte der Zolliker Gemeinderat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Schutzwürdigkeit des Gebäudes untersuchte. Wie die Behörde in ihrem jüngsten Verhandlungsbericht nun mitteilt, liegt dieses Gutachten jetzt vor. Es kommt zum Schluss, dass es sich beim Gebäude nicht um ein Schutzobjekt im Sinne des kantonalen Planungs- und Baugesetzes handelt. Weil die Schutzwürdigkeit des Gebäudes nicht gegeben ist, bestehe keine rechtliche Möglichkeit, der Petition stattzugeben, weshalb sie der Gemeinderat ablehnt.
Wie die Behörde auf Nachfrage mitteilt, käme aus dem Gutachten eindeutig hervor, dass das Gebäude im Innern und aussen weitgehend durch Umbauten aus dem 20. Jahrhundert geprägt sei, die keine besondere Qualität aufweisen. «Von der Eindeutigkeit des Gutachtens waren wir selber sehr überrascht», sagt der zuständige Gemeinderat Martin Hirs. «Das Innere wurde in den 70er-Jahren neu gestaltet, anlässlich des damaligen Umbaus wurde die historische Innenausstattung weitgehend entfernt», führt er aus. Das ursprünglich dazugehörige Ökonomiegebäude wurde abgebrochen, die Umgebung sei heute verbaut und werde dominiert von einem Parkplatz und einer neuen Gartenanlage. Die ehemals dominierende Aussichtslage existiere heute nicht mehr, auch fehle eine lokalhistorische Bedeutung. «Kommt ein Fachgutachten mit nachvollziehbaren Argumenten zum Schluss, ein Gebäude sei kein Schutzobjekt im Sinne des kantonalen Planungs- und Baugesetztes, hat der Gemeinderat auf eine Inventarisierung und auf grundeigentümerverbindliche Schutzmassnahmen zu verzichten», erklärt der Bauvorstand. In Auftrag gegeben hat der Gemeinderat das Gutachten bei Benno Furrer, dem wissenschaftlicher Leiter der Schweizerischen Bauernhausforschung, der auch Mitglied der kantonalen Denkmalpflege ist.
Felix Wirz zeigt sich enttäuscht und bedauert das wie er sagt «mutlose» Verhalten der Zolliker Behörde. «Ich hatte gehofft, dass der Gemeinderat gemerkt hat, wie wichtig der Erhalt der Wirtschaft zur Höhe der Zolliker Bevölkerung ist.» Das Gutachten vertieft zu studieren, dazu sei er im Moment noch nicht gekommen, werde dies aber in den nächsten Tagen nachholen und sich auch mit dem Zürcher Heimatschutz austauschen. Dieser hatte ebenfalls eine genaue Prüfung des Hauses verlangt und im Oktober beim Regierungsrat deswegen eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht, auf welche die Zürcher Baudirektion aber nicht eingetreten ist. Die Gemeinde hält in ihrem Bericht fest, dass im Rahmen des Baubewilligungsverfahren die Möglichkeit besteht, dass Rekursberechtigte die Baubewilligung anfechten und die Frage der Schutzwürdigkeit dem Baurekursgericht vorlegen können. (mmw)
ANMELDEN
Herzlich willkommen! Melden Sie sich mit Ihrem Konto an.