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Ausbau der Zivilschutzorganisation

Von Zolliker Zumiker Bote ‒ 23. Juli 2020

Die Zivilschutzorganisationen der Gemeinden Zumikon, Erlenbach, Küsnacht und Zollikon sollen zusammengeschlossen werden.

Seit 1. Januar 2005 sind die Gemeinden Zumikon, Erlenbach und Küsnacht zu einer gemeinsamen Zivilschutzorganisation (ZSO KEZ) zusammengeschlossen. Die Zusammenarbeit ist in einem Anschlussvertrag geregelt; Küsnacht als Standortgemeinde führt die Organisation.

Die Gesetzesänderung für den Bevölkerungsschutz auf Stufe Bund, welche per 1. Januar 2021 in Kraft treten wird, hat eine deutliche Kürzung der Dienstpflicht zur Folge. Das schreibt die Gemeinde Zumikon in einem Sitzungsbericht.

Dies bedeutet eine Reduktion der Zivilschutzpflichtigen und damit auch eine Reduktion der Durchhaltefähigkeit in Ernstfällen. Es werden deshalb in Bälde neue Vorgaben bezüglich der Grösse von ZSO vom kantonalen Amt für Militär und Zivilschutz erwartet. Um ihren Grundauftrag auch in Zukunft erfüllen zu können, haben sich im Kanton Zürich bereits etliche ZSO zusammengeschlossen.

Es wird als sinnvoll erachtet, auch am unteren rechtsufrigen Zürichsee eine grössere Zivilschutzorganisation anzustreben. So haben in den vergangenen Monaten intensive Gespräch zwischen den zusammengeschlossenen Gemeinden der ZSO KEZ und der ZSO Zollikon stattgefunden. Dabei konnte anfangs 2020 eine grundsätzliche Übereinkunft zum zukünftigen Zusammenschluss getroffen werden. So liegt inzwischen ein Vertragsentwurf zur Erweiterung der ZSO KEZ vor, dem der Gemeinderat nun zugestimmt hat; die Organisation soll neu zur ZSO KEZZ werden.

Die durchschnittlichen jährlichen Kosten pro Gemeinde werden sich nur marginal verringern und liegen für die Gemeinde Zumikon zukünftig bei jährlich rund CHF 70 000 (Kosten 2019: CHF 78 700); die Gesamtkosten für die ZSO KEZZ werden ab 2021 auf CHF 510 000 geschätzt.

Auf Nachfrage bei Gemeindeschreiber Markus Gossweiler hat die Gemeinde Zollikon geplant, an der Gemeindeversammlung vom 21. Oktober über die Erweiterung der Zivilschutzorganisation abzustimmen. Sofern alle betroffenen Gemeinden der Erweiterung zustimmen, soll diese per 1. Januar 2021 vollzogen werden.

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