Von Tobias Chi ‒ 8. Januar 2021
An gewissen Orten in Zollikon und Zollikerberg waren die Waldgrenzen nicht eindeutig festgelegt.
Das konnte dazu führen, dass bei einem Neubau unklar war, welcher Abstand zum nicht definierten Wald einzuhalten war. Diese Lücken wurden letzten Oktober durch die kantonale Baudirektion korrigiert und im Geoinformationssystem (GIS) ergänzt. Der Zolliker Bauvorsteher Martin Hirs ist nicht erstaunt, dass die Rekursfrist ohne Einsprachen ablief: «Die Grenzeintragung bildet lediglich die effektiven Zustände ab und bietet den betroffenen Grundeigentümern mehr Rechtssicherheit. Es gab also keinen Grund, sich zu beschweren.» Der angepasste Plan im Massstab 1:5000 tritt nächste Woche in Kraft.
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