Von Antje Brechlin ‒ 11. Februar 2021
Die Gemeinde- und die Kantonspolizei müssen in den Gemeinden angeordnete Massnahmen wie Maskenpflicht, Fünf-Personen-Treffen oder die Abstandsregeln durchsetzen. Gibt es viel zu tun?
Die Gemeindepolizei in Zollikon und Zumikon kann gar nicht klagen. Sie bekommen nur wenige Verstösse gegen die Corona-Regeln gemeldet. Im ersten Lockdown vergangenes Frühjahr sei das anders gewesen, berichtet Peter Zimmermann, Polizist in Zollikon, da hätten sich einige als Hilfspolizisten gesehen und Leute gemeldet, die sich nicht coronakonform verhielten. Jetzt im Winter seien Menschenansammlungen ohnehin selten; es sei einfach zu kalt, um sich lange im Freien aufzuhalten. Vielleicht ändere dies mit steigenden Temperaturen. Grundsätzlich seien die Bürgerinnen und Bürger in Zollikon und Zumikon sehr diszipliniert im Umgang mit Maskenpflicht und Abstandsbestimmungen. Auch Treffen über fünf Personen seien bisher kein grosses Thema für die Gemeindepolizei. Sie absolviert nach wie vor Rundgänge auf öffentlichen Plätzen, allerdings nicht spezifisch als Corona-Patrouille.
Die Kantonspolizei kann die Einhaltung der Covid-19-Verordnung ebenfalls kontrollieren. Bei ihr gehen auch anonyme Meldungen über Verstösse ein. Geht es um einen bussenpflichtigen Verstoss, zum Beispiel das Nichttragen der Maske, muss die Polizei «immer Augenzeuge» sein, sagt Ralph Hirt, Mediensprecher der Kantonspolizei Zürich. Dann werde allenfalls eine Ordnungsbusse ausgesprochen. Doch die Kantonspolizei geht, wann immer möglich, verhältnismässig vor. Sie sucht das Gespräch und appelliert an die Eigenverantwortung. Erst bei wiederholter Missachtung oder Uneinsichtigkeit greift sie zu Sanktionen.
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