Suche

Der Souverän entscheidet über das zukünftige Prüfungsorgan

Von eingesandt ‒ 18. Februar 2021

Soll die Rechnungsprüfungskommission auf eine Geschäftsprüfungskommission ausge­weitet werden? Der Zolliker Gemeinderat legt im Rahmen der neuen Gemeindeordnung eine Variantenabstimmung zu dieser Frage vor.

(Bild: Adrian Michael)

Im Kanton Zürich sind sämtliche Gemeinden verpflichtet, ihre Verfassung bis Ende Jahr ans kantonale Gemeindegesetz anzupassen. Bei der neuen Zolliker Gemeindeordnung wurden im öffentlichen Vernehmlassungsverfahren nur gerade drei Stellungnahmen eingereicht. Gefordert wurde erneut, die im Vorfeld kontrovers diskutierte Frage der Ausgestaltung des Prüfungsorgans (als Rechnungsprüfungskommission wie bisher oder als Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission mit mehr Kompetenzen wie neu möglich) dem Volk zum Entscheid vorzulegen. Der Zolliker Gemeinderat hat dazu eine klare Meinung und sieht in der Beibehaltung des Status quo mit einer Rechnungsprüfungskommission überwiegend Vorteile. Er ist aber bereit, dem Souverän in der Urnenabstimmung eine Variantenabstimmung mit Stichfrage zur Frage «RPK oder RGPK» vorzulegen. Die Zolliker Stimmbevölkerung erhält so die Möglichkeit, auszuwählen.

Urnenabstimmung im Juni

Im Weiteren nahm der Gemeinderat bei der Bereinigung der Gemeindeordnungsvorlage einen ­Vorschlag auf zur Präzisierung der Befugnisse der Gemeindeversammlung bei ­Gestaltungsplänen. Andererseits lehnte er die Forderung nach einer Erhöhung seiner eigenen Ausgabenkompetenzen für Verkäufe von Liegenschaften im Finanzvermögen als politisch nicht opportun ab. Die Vorlage wird nun definitiv ausgearbeitet, damit sie am 13. Juni 2021 wie geplant der Urnenabstimmung unterbreitet werden kann. Der Gemeinderat ist überzeugt, mit der neuen Gemeindeordnung eine gute, schlank gehaltene «Gemeindeverfassung» vorzulegen. Mit der Beibehaltung des Allmendschutzartikels sowie der Variantenabstimmung über das Modell des Prüfungsorgans hat der Gemeinderat den Hauptkritikpunkten am Vorentwurf Rechnung getragen. Die rechtliche Vorprüfung durch das kantonale Gemeindeamt hat nur geringfügige Mängel ergeben, welche bereits behoben wurden.

Werbung

Verwandte Artikel

Newsletter

Abonnieren Sie unseren wöchentlichen Newsletter und lesen sie die neusten Artikel einen Tag vor der Print-Veröffentlichung.

ANMELDEN

Herzlich willkommen! Melden Sie sich mit Ihrem Konto an.