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Was ist noch schützenswert

Von Franca Siegfried ‒ 13. Januar 2022

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Heimatschutz und Haus ab­reissen, das ist wie Feuer und Wasser. Solange ein Haus auf der Inventarliste von Schutz­objekten steht, gelten strengste Gesetze. Die betroffene Liegenschaft an der Alten Landstrasse 93/95 gehört dem «Bürger­verband Alt-Zollikon», erste Abklärungen sind im Gang.

Mit dem Haus an der Alten Landstrasse 93/93 werden sich die Behörden noch einige Zeit beschäftigen. (Bild: ab)

Das Haus an der Alten Landstrasse 93/95 soll abgebrochen werden, so lautet der Beschluss der Mitglieder des Bürgerverbandes Alt-Zollikon. Diese Meldung hat in der Gemeinde die Runde gemacht. Was geschieht mit den Mietern und mit der Bäckerei Hausammann? Der Vertrag des Ladenlokals ist noch bis Ende März 2023 gültig. Der Bürgerverband möchte mit einem Architekturwettbewerb ein Mehrfamilienhaus realisieren. Ein Ladenlokal ist nicht erwünscht.

Es existieren jedoch auch noch die Rechte der langjährigen Mieter. Die Betroffenen haben die Kündigung erhalten und könnten eine Miet­erstreckung beantragen. Mit der frühzeitigen Ankündigung des Vermieters sollte es möglich sein, eine neue Bleibe und der Bäckerei Hausammann ein neues Ladenlokal zu finden.

Wer sich das Haus an der Alten Landstrasse ansieht, kommt schnell auf die Idee, dass bei einem Abriss der Heimatschutz ein Wörtchen mitreden wird. Zumal die Liegenschaft 93/95 als ehemalige Bauernwohnhäuser im «Inventar der kommunalen Schutzobjekte» Blatt 2.11 aufgeführt ist. Die Häuser stammen aus dem 18. und 19. Jahrhundert. 1848 entstanden die ersten Anbauten, 1899 die Werkstatt und sieben Jahre später ein Waschhaus mit Schopf. «Diese Anbauten stören die Proportionen der entsprechenden Fassaden. Das Haus bildet das ‹Tor› zum Chirchhof», so steht es in der Inventarliste.

Martin Killias, Präsident des Schweizer Heimatschutzes und der Zürcher Sektion, hat das Projekt noch nicht auf der aktuellen Pendenzenliste. «Die erste grosse Frage ist, ob das Objekt nicht aus der Inventarliste entlassen wurde», sagt der langjährige Strafrechtsprofessor und Sozialwissenschaftler. Das ist es nicht! Der Präsident beschreibt den Prozess einer Inventarentlassung anhand eines ungefähren Zeitplanes: Der Prozess startet mit einem Baurekursverfahren, das rund neun Monate dauert. Danach übernimmt das Verwaltungsgericht und als letzte Instanz wird das Bundesgericht entscheiden. «Eine Inventarentlassung ist nicht einfach», sagt Martin Killias, «sie kann bis drei Jahre dauern». Im Planungs- und Baugesetz des Kantons (PBG) sind alle möglichen Schutzmassnahmen akribisch aufgeführt.

«Es ist uns wichtig, alles genau abzuklären, das bedeutet auch, dass wir noch keinem Architekten den Auftrag gegeben haben», sagt ­Markus Himmler, der Präsident des Bürgerverbandes Alt-Zollikon. «Wir nehmen uns genügend Zeit.» Der Verband hat letzte Woche der Baubehörde den Auftrag gegeben, zu überprüfen, was am Gebäude noch schützenswert ist. Die Hoffnung des Eigentümers ruht auf der Bemerkung unter der Rubrik «Schutzzweck» auf Blatt 2.11 der Inventarliste: «Der ursprüngliche Charakter des Hauses ist zu erhalten (ohne nordseitige Anbauten). Bei einem ev. Neubau soll versucht werden, die Torwirkung zusammen mit dem Haus Alte Landstrasse 100 zu erhalten.»

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