Von Zolliker Zumiker Bote ‒ 27. Januar 2022
Mit einem Hauptstandort werden gefährliche Fussgängerbewegungen vermieden.
In den fünfzig Jahren seit dem Umzug der Inter Community School (ICS) nach Zumikon haben sich die Schülerzahlen vervielfacht: Aktuell gehen hier rund 800 Schülerinnen und Schüler ein und aus. Entsprechend organisch gewachsen und dezentral ist die heutige Situation. Ein Teil der Schulnutzungen befindet sich in der Gewerbezone Schwäntenmos. Die nötigen Fussgängerbewegungen durch diese Zone sind unbefriedigend, bisweilen sogar gefährlich. In Zukunft sollen diese möglichst am Hauptstandort entlang des Strubenachers und der Ebmatingerstrasse gebündelt werden. Dies ist schon länger ein Ziel sowohl der ICS als auch der Gemeinde und wurde auf der jüngsten Gemeinderatsitzung diskutiert.
Für das gesamte Areal der ICS gilt nach der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO) eine Gestaltungsplanpflicht. Ein im Januar 2002 von der Baudirektion genehmigter privater Gestaltungsplan liegt vor, der wiederum auf einem Plan aus dem Jahr 1996 basiert. Dieser sieht einen etwa 35 Meter breiten, bebaubaren Bereich entlang des Strubenachers und der Ebmatingerstrasse vor. Im östlichen Teilgebiet steht zudem eine Sporthalle. Die vorgesehenen Geschossflächen sind durch die bestehende Bebauung jedoch ausgeschöpft. Im Rahmen der letzten Revision der BZO wurde deshalb der schmale Streifen für öffentliche Bauten gegen Nordosten auf etwa 75 Meter deutlich erweitert. Um dem Wunsch der Gemeinde nachzukommen, Schuleinrichtungen aus dem Industriegebiet abzuziehen zugunsten einer Konsolidierung am Strubenacher, bedarf es eines neuen privaten Gestaltungsplans.
Der Gemeinderat hat im vergangenen März den ersten Entwurf dem Kanton Zürich zur Vorprüfung vorgelegt und eine öffentliche Auflage durchgeführt. Die eingereichten Einwendungen sowie die Anträge aus dem Vorprüfungsbericht wurden inzwischen in das Richtprojekt sowie in die Vorschriften und den Erläuterungsbericht eingearbeitet. Daraus ist eine neue Version entstanden. Dieser Gestaltungsplan stützt sich auf das Richtprojekt «ICS Campus Hub» und steht nun im Einklang mit der neuen BZO, das heisst, er muss nicht mehr durch die Gemeindeversammlung genehmigt werden. Der Gemeinderat hat diesem wie auch dem vorliegenden Mobilitätskonzept zugestimmt, den Gestaltungsplan zuhanden des zweiten Vorprüfungsverfahrens verabschiedet – und entschieden, diesen noch einmal öffentlich aufzulegen. Details werden demnächst publiziert.
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