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Wahlfreiheit oder Wahlzwang

Von Birgit Müller-Schlieper ‒ 27. Januar 2022

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Mit dem Pflegefinanzierungs­gesetz werden nicht mehr Heime finanziert, sondern die Bewohnerinnen und Bewohner unterstützt.

Neu hat die Gemeinde Zumikon eine Leistungsvereinbarung mit dem Pflegezentrum Forch geschlossen. (Bild: zvg)

Zumiker und Zumikerinnen, die in ein Altersheim wollen oder vielleicht müssen, haben wenig Chancen, in ihrer vertrauten Gemeinde zu bleiben. Auf Zumiker Boden steht lediglich der Zumipark an der Küsnachterstrasse. Dort aber beginnen die monat­lichen Pensionskosten bei gut 8000 Franken. Für die Pflegekosten wird ein maximaler Selbstbehalt von 23 Franken pro Tag erhoben, dieser Betrag gilt in allen Pflegeheimen, die Restfinanzierung wird von der Krankenkasse und der Wohnsitz­gemeinde gemäss BESA-Pflegestufe übernommen (BESA steht für das «BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem»).

Mit dem Pflegezentrum Forch in Maur (ehemals Zollingerheim) hat die Gemeinde Zumikon eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Der Vertrag von 1979 zwischen Zumikon und Maur und der Zollinger-Stiftung hatte Zumikon gekündigt, weil er nicht mehr zeitgemäss war. Doch mit dem Pflegefinanzierungsgesetz, welches seit 2012 in Kraft ist, sollen die Gemeinden nicht mehr die Heime finanzieren, sondern die Bewohnenden entsprechend ihrer Pflegebedürftigkeit finanziell unterstützen.

Beliebte Pflege zu Hause

«Seit 2012 gibt es bei der stationären wie der ambulanten Pflege Wahlfreiheit bezüglich Pflegeeinrichtung oder Spitex», erklärt Marianne Hostettler, Leiterin Gesellschaft der Gemeinde Zumikon. Somit könnten ältere Zumikerinnen und Zumiker auch in die Nähe der Kinder oder Enkel in eine Institution ziehen. Für die Finanzierung käme dann aber die Gemeinde Zumikon auf. Zurzeit seien zahlreiche freie Pflegebetten auf dem Markt, die Pflege zu Hause sei sehr gefragt. Wegen der Pan­demie würden viele den Eintritt in ein Altersheim vermeiden oder hinauszögern, was vermehrte Arbeit für die Mitarbeitenden der Spitex bedeutet. Senioren und Seniorinnen, die ins Bethesda, ins Pflegezentrum Forch oder in eine andere Einrichtung ihrer Wahl ziehen, dürfen dabei nicht vergessen, sich in der alten Gemeinde ab- und in der neuen anzumelden. Das Pflege­gesetz sieht die Wahlfreiheit vor, das Melde­gesetz muss dennoch befolgt werden.

Wohnen im Alter

Wohnen im Alter ist schon länger ein Thema in Zumikon. Vor fünf Jahren erwarb die Gemeinde die Farlifangwiese hinter dem Gemeindehaus. Mit der Zustimmung der Stimmbevölkerung wurde das Land aus der Erholungszone in die Zone für öffentliche Bauten überschrieben. Anfang 2020 hätte die Bevölkerung über das grobe Konzept «Neues Wohnen im Farlifang» informiert werden sollen, der Anlass musste leider abgesagt werden. Marianne Hostettler arbeitet momentan an den notwendigen Anträgen, um das Projekt auf die nächste Stufe zu hieven. Klar ist mittlerweile, dass entgegen der ersten Planungen die Alterswohnungen am Thesenacher nicht durch die neuen Wohnungen ersetzt werden, sondern zusätzlich gebaut werden sollen.

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