Altersheim am See – neuer Anlauf für Verkauf

Von Zolliker Zumiker Bote ‒ 18. März 2022

Die Zolliker Gemeinde versucht erneut, das Altersheim am See zu verkaufen. Mit der Veräus­serung soll der Heinrich-Ernst-Fonds liquide Mittel erhalten und Geld in die Gemeindekasse fliessen.

Der Gemeinderat hofft, durch Anpassen der Fonds-Zweckbestimmung das Altersheim am See doch meistbietend verkaufen zu können. (Bild: Archiv)
Der Gemeinderat hofft, durch Anpassen der Fonds-Zweckbestimmung das Altersheim am See doch meistbietend verkaufen zu können. (Bild: Archiv)

Nach der Einweihung des Wohn- und Pflegezentrums ­Blumenrain im Jahr 2016 wurde der Betrieb im Altersheim am See eingestellt. Der Gemeinderat wollte das ehemalige Pflegeheim anschliessend an den Meistbietenden verkaufen. Nach der Gemeindeversammlung vom September 2015, die dem Verkauf knapp zustimmte, wurde aber Rekurs durch die SP Zollikon eingelegt. Sie pochte auf Einhaltung des Legats von 1923, als der Zolliker Heinrich Ernst das Grundstück seiner Wohngemeinde vermachte, mit der Auflage, dieses als «Heim für alte Leute» zu verwenden. Die Streitigkeiten gingen bis vor das Bundesgericht, welches 2017 entschied, dass das ehemalige Pflegeheim am See nicht wie geplant verkauft werden dürfe, sondern der Erlös dem ursprünglichen Zweck gemäss verwendet werden müsse. Daraufhin setzte der Gemeinderat Ende 2019 eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag ein, einen Vorschlag für die Revision der Ausführungsbestimmungen des Heinrich-Ernst-Fonds auszuarbeiten. Anfang des Jahres hat diese dem Gemeinderat nun einen Vorschlag für das weitere Vorgehen vorgelegt. Der Gemeinderat will aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus der Arbeitsgruppe der Gemeinde­versammlung beantragen, die Zweckbestimmungen des Fonds anzupassen. Gelingt dies, soll das Altersheim am See anschliessend meistbietend verkauft werden. Der Erlös soll in die Gemeindekasse und in das Sondervermögen des Heinrich-Ernst-Fonds fliessen. Zu diesem Lösungsvorschlag findet derzeit ein Vernehmlassungsverfahren bei allen in Zollikon vertretenen Parteien statt. Die Vernehmlassungen sollen noch vor den Sommerferien ausgewertet werden, damit der Gemeinderat über den definitiven Antrag an die Gemeinde­versammlung entscheiden kann.

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