Unterführungen versus Fussgängerstreifen

Von Antje Brechlin ‒ 21. April 2022

Der Kanton prüft in den Zürcher Gemeinden, ob Unterführungen den heutigen Anforderungen entsprechen. Ist dem nicht der Fall, sollen diese durch Fussgängerstreifen ersetzt werden. Das stösst im Zolliker Gemeinderat auf Widerstand.

Die Unterführung an der Rotfluhstrasse, gegenüber dem Areal Schulhaus Oescher, entspricht nicht mehr den baulichen Anforderungen. (Bild: ab)
Die Unterführung an der Rotfluhstrasse, gegenüber dem Areal Schulhaus Oescher, entspricht nicht mehr den baulichen Anforderungen. (Bild: ab)

Auf Zolliker Gemeindegebiet gibt es 16 Unterführungen. Die meisten sind in die Jahre gekommen, stammen aus den sechziger Jahren und entsprechen nicht mehr den heutigen Bauvorgaben, das heisst, sie gelten als nicht ­hindernisfrei. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie im Auftrag der kantonalen Baudirektion. Die Fragen des Bauamts: Ist ein hindernisfreier Ausbau der Unterführungen möglich und verhältnismässig? Gibt es Alternativen zur Personenunterführung? Die Antworten sind eindeutig. Während die Personenunterführungen im Bereich Forchbahn in dieser Analyse separat betrachtet wurden, die Unterführung Zelgstrasse / Rotfluhstrasse kürzlich ­saniert und die Unterführung Schlundweg / Bergstrasse als Wanderwegquerung unverändert bleibt, müssen vier Unterführungen hindernisfrei saniert werden: die Untertunnelung an der Bergstrasse auf Höhe der Allmend, an der Rotfluhstrasse schräg gegenüber des Gemeindehauses, an der Seestrasse bei der Schifflände sowie beim ehemaligen Altersheim am See. Diese stammen laut Thomas Maag, Sprecher der Baudirektion, «dem Zeitgeist des letzten Jahrtausends». Heute würde nach Lösungen ­gesucht, die allen Verkehrsteil­nehmenden bestmöglich gerecht werden.

Zu steil, zu wenig Platz

Besagte Unterführungen seien entweder nur via Treppe erreichbar, oder die Rampen seien für Rollstühle zu steil, teilweise auch zu schmal gebaut. Diese müssten abgetragen werden, doch der Platz, um eine genügend flache Rampe zu bauen, fehle hier. In den vier Fällen schlägt der Kanton vor, anstatt der Unterführung an gleicher Stelle eine sichere Strassenüber­querung in Form eines Fussgängerstreifens mit Mittelschutzinsel zu bauen und die Unterführungen bei der nächsten Strassensanierung zurückzubauen. Dabei gehe es nicht um eine Sanierung der Unterführungen, sondern um einen hindernisfreien Ausbau, bei dem Mindestbreiten und Maximalgefälle der Rampen zu beachten wären. Wo dies nicht möglich sei, brauche es laut Kanton ohnehin eine rollstuhlgängige Überquerungsmöglichkeit. Alternativ hat die Gemeinde die Möglichkeit, diese Personenunterführungen gegen eine Entschädigung in Höhe der Rückbaukosten durch den Kanton zu übernehmen.

Gemeinde wehrt sich

Die Zolliker Gemeinde wehrt sich gegen die meisten Aufhebungen. Für Fussgänger sei es gefährlicher, betroffene Strassen zu kreuzen. Es könne und dürfe nicht sein, dass der Kanton an stark befahrenen Strassen, auf Schulwegen und dem Weg zum Schwimmbad sichere ­Unterführungen durch weniger ­sichere Fussgängerstreifen ersetze, schreibt die Gemeinde im Verhandlungsbericht vom 30. März. Der Kanton hält dagegen. Entscheidend sei, dass ein hindernisfreier Ausbau der Personenunterführungen nicht oder nur zu unverhältnismässig ­hohen Kosten möglich wäre. Der Gemeinderat stimmte einzig dem Ersatz der Personenunterführung an der Seestrasse bei der Schifflände durch einen Fussgängerstreifen mit Lichtsignalanlage und Mittelinsel zu. Handlungsbedarf bestehe laut Kanton zunächst dort, wo die Strasse ohnehin saniert werde. Im Einzelfall werde man nochmals auf die Gemeinde zugehen.

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