Von Dolen, Wasser und mehr Raum

Von Franca Siegfried ‒ 19. Mai 2022

Naturnahe Bäche, genügend Raum für Wasserführung und Revitalisierung. Seit der Gesetzesrevision haben die Kantone vom Bund ein gebündeltes Pflichtenheft bekommen, das unter kantonaler Aufsicht in alle Gemeinden weitergespült wird. Wie geht Zumikon mit der neuen Gewässerschutzverordnung um.

Eingedolt fliesst der Geissacher Dorfbach unter dem Dorf und der ­Forchstrasse durch. (Bild: fs)
Eingedolt fliesst der Geissacher Dorfbach unter dem Dorf und der ­Forchstrasse durch. (Bild: fs)

Vier Fünftel aller Fliessgewässer sind in Schweizer Siedlungsgebieten bis zur Unsichtbarkeit zugebaut. Gewässer brauchen mehr Raum! Mit dieser Forderung revidierte der Bundesrat das Gewässerschutzgesetz, welches per Januar 2011 in Kraft trat. Kurzum, nur naturnahe Fliessgewässer erhalten die Biodiversität und sind als Naherholungsgebiet attraktiver. Der Bund verpflichtet mit der Revision, dass alle Kantone entlang von Seen, Flüssen und Bächen einen ­sogenannten Gewässerraum festlegen. Im Kanton Zürich übernimmt das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) die Aufgaben aus Bern. Das Amt delegiert jedoch an die Gemeinden – auch an Zumikon. «Im Laufe des Verfahrens wurde für jedes Gewässer einzeln bestimmt, wie gross bzw. breit der Gewässerraum sein muss», erklärt Gemeindeschreiber Thomas Kauflin. «Die Gemeinde Zumikon hat inzwischen die grundlegenden Schritte zur Festlegung des Gewässerraums erledigt, inklusive der Vorprüfung durch den Kanton.» In den letzten Wochen konnte die Bevölkerung von Zumikon das Dossier auf der Gemeinde in der Abteilung Hochbau einsehen, und die betroffenen Eigentümer wurden informiert. Am 17. Mai war die Frist verstrichen.

Drei Weiher, zehn Bäche

Aus der Gewässerkarte von Zumikon ist ersichtlich, dass es nicht nur drei Weiher auf dem Golfplatz gibt, sondern rund zehn Bäche – einen Drittel von ihnen eingedolt.

Gemäss historischer Gewässerkarte des Kantons Zürich wurden die meisten eingedolten Gewässerabschnitte in Zumikon im Zeitraum zwischen 1890 und 1980 unter die Erde verlegt. Die Dole, eine röhrenförmige Einfassung für das Wasser, eliminiert den offenen Bachlauf. Mit der Untertunnelung entsteht mehr Raum für Landwirtschaft, Überbauung oder Strassenführung. So etwa in Zumikon für die Forchstrasse und den Dorfkern. Eine neue Untertunnelung wäre nach der Gesetzesre­vision kaum mehr möglich. Zumal alle Kantone jetzt zur Planung, wie auch Umsetzung von Revitalisierungen verpflichtet sind. Naturnahe Fliessgewässer sollen erhalten oder bestenfalls wiederhergestellt werden. Im technischen Bericht zur ­Naturgefahrenkarte werden ­jedoch für Zumikon keine Offenlegungen vorgeschlagen, um bestehende Schwachstellen an eingedolten ­Bächen zu beheben, informiert auf Anfrage das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Für die vom Bund vorgeschlagene Re­vitalisierung stellt dieser jährlich 40 Millionen Franken bereit als Mitfinanzierung für die Kantone.

Grössere rechtliche Klarheit

«Einen Baustopp ergibt sich mit der Gesetzesrevision grundsätzlich nicht», beruhigt auch Thomas ­Kauflin. «Bisher gab es schon Nahbereiche von Gewässern, die nicht bebaut werden durften, etwa aufgrund des Hochwasserschutzes.» Die neuen Gewässerräume bringen jedoch eine grössere rechtliche Klarheit und legen einen für alle verbindlichen Raum fest. Für zukünftige Bauten im Nahbereich von Gewässern wird nebst der ordentlichen Baueingabe eine Stellungnahme durch das AWEL notwendig. «Es ist davon auszugehen, dass der Kanton sehr strikt in seiner Beurteilung sein wird», sagt der Gemeindeschreiber. Es wird auch darauf geachtet, dass in Gärten innerhalb des Gewässerraums auf Dünger und Pflanzenschutzmittel verzichtet wird. Und der Traum einer lauschigen Gartenlaube im Gewässerraum ist mit der Gesetzesrevision definitiv geplatzt. Das Prozedere der Umsetzung zieht sich hin – bis Ende 2023. Die rechtskräftigen Gewässerräume sind nach Abschluss des ­Verfahrens im Netz unter www.maps.zh für die Öffentlichkeit sichtbar. In Zumikon wird auch nach der Gesetzesrevision das Wasser kaum nach Schuberts Forellenquintett «In einem Bächlein helle…» murmeln – höchstens das Platschen von Golfbällen in den Weihern mit den technokratischen Namen GoWe eins bis drei …

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