Von Birgit Müller-Schlieper ‒ 3. Juni 2022
Das Vermögen des ehemaligen Vereins «Jugend & Freizeit» gelangt nun in einen Sonderfonds. Konzepte können eingereicht werden.
Dass die Gemeinde Zollikon überaltet ist, ist hinlänglich bekannt. Doch es leben hier auch Kinder und Jugendliche, und diesen Nachwuchs hat der Gemeinderat nun im Visier. An der jüngsten Sitzung beschloss der Gemeinderat einen Sonderfonds für Jugendförderung und präventive Jugendarbeit. Gestartet wird mit einem Anfangsbestand von rund 72’000 Franken.
Diese stammen zum allergrössten Teil aus den Mitteln des ehemaligen Vereins Jugend & Freizeit Zollikon und des aufgelösten Jugendraums Dachslerenstrasse 12. Der Verein, der über mehr als 30 Jahre auch das Jugendhaus führte, hatte sich in einer ausserordentlichen Sitzung im Jahr 2015 aufgelöst. Das Vermögen – 57’000 Franken – wurde an die Gemeinde überwiesen. In den Statuten des Vereins hiess es dazu: «Das Vereinsvermögen geht im Fall der Auflösung an die Gemeinde Zollikon zur Verwaltung mit der Auflage, es einer späteren Organisation mit ähnlichen Zielen zu übergeben». In den Anfängen hatte der Verein auch den Jugendraum in der Dachslerenstrasse 12 betreut, einer gemeindeeigenen Immobilie. Dieser war allerdings schon im Jahr 2006 geschlossen worden.
«Da für den ehemaligen Verein Jugend & Freizeit in Zollikon in den nächsten Jahren keine adäquate Nachfolgeorganisation in Sicht ist, übernimmt nun die Gemeinde diese Rolle. Beide Guthaben – dasjenige aus der Vereinsauflösung und jenes aus dem aufgelösten Betrieb des Jugendraums – wurden zur korrekten finanztechnischen Abwicklung in eine Sonderrechnung überführt und werden dem bisherigen Zweck entsprechend verwendet», erklärt Melanie Marday, Kommunikationsbeauftragte. Unterstützt und finanziert werden sollen nun öffentliche und private Projekte und Veranstaltungen für Jugendliche.
«Das Problem bei Fonds ist oft, dass die Bestimmungen sehr eng gefasst sind. So kommt es nur ganz selten zu Auszahlungen», erläutert Stephan Jaggi, Sozialdienstleiter der Gemeinde. «Wir haben den Rahmen extra gross gelassen, damit die unterschiedlichsten Projekte eingereicht werden können.» Sei es ein Verein, der etwas für die Jugendarbeit anschaffen möchte oder ein Konzert, für das es einen Zustupf braucht. Denkbar ist vieles. «Wichtig ist aber, dass der Antrag frühzeitig – also mindestens zwei Monate vor dem Event – eingereicht wird.» Jedes Konzept werde dann einzeln geprüft und beurteilt. Diese Jugendförderung soll parallel zu der aufsuchenden Arbeit der Mojuga laufen. «Wir sehen das nicht als Konkurrenz, sondern als ergänzendes Angebot», unterstreicht Stephan Jaggi. Die Mojuga betreut den Jugendraum in der Hinterdorfstrasse und arbeitet nach dem Prinzip der Partizipation.
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