Von Zolliker Zumiker Bote ‒ 24. Juli 2022
Was schweizweit bereits für mehrere Kantone gilt, gilt nun auch offiziell für den Kanton Zürich: Ab sofort herrscht Feuerverbot in Wald und Waldesnähe.
Die Bevölkerung soll sich vor allem im Hinblick auf den 1. August verantwortungsbewusst verhalten. Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen oder brennendes und glühendes Material wie Zigaretten oder Zündhölzer wegzuwerfen. Auch befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten und Holzkohlefeuer und –grills sind von diesem Verbot betroffen.
Im Wald und bis 200 Meter vom Waldrand entfernt dürfen ausserdem keine Feuerwerkskörper wie Raketen oder Vulkane gezündet und keine Brauchtumsfeuer entfacht werden. Ausgenommen vom Feuerverbot sind Gas- und Elektrogrills, wobei auch hier zu Sorgfalt aufgerufen wird. Kippsichere und feuerfeste Platzierung der Geräte ist Pflicht. Kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten wie Gärten, Schrebergärten und Terrassen sind – mit grösster Vorsicht – erlaubt. Beachten Sie dabei:
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 1. August ist bis auf Weiteres erlaubt, sofern 200 Meter Sicherheitsabstand zu den Waldrändern und ein verantwortungsvoller Umgang gewährleistet sind. Sollte sich die Lage zuspitzen, können die einzelnen Gemeinden jederzeit ein allgemeines Feuerverbot anordnen.
Verstösse werden polizeilich geahndet.
Weitere Informationen finden Sie unter www.waldbrandgefahr.ch oder www.zh.ch/waldbrandgefahr.
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