Suche

Zollikon im Clinch mit Forchbahn

Von Franca Siegfried ‒ 4. August 2022

Zwei Halbschranken will die Forchbahn im Zollikerberg realisieren. Das Bundesver­waltungsgericht lässt jedoch Zollikon als Beschwerde­führerin abblitzen.

Eine Schranke für den Bahnübergang Trichterhauserstrasse, das umstrittene Projekt besteht seit acht Jahren. (Bild: cef)

«Anlässlich des Augenscheins vom 8. September 2021 ­bestätigte der anwesende Loko­motivführer der Beschwerdegegnerin, dass er im Strassenbahn­betrieb durchschnittlich nur halb so schnell fahren könne, was sich auf die Fahrplanstabilität aus­wirke.» So steht es im Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes. Kurzum, das Gericht weist die ­Beschwerde der Gemeinde Zollikon ab – Beschwerdegegnerin ist die Forchbahn. Zwei Halbschranken will diese bei den Bahnübergängen Binz- und Trichterhauserstrasse realisieren. Das umstrittene Projekt besteht seit acht Jahren. Die jetzigen Lichtsignalanlagen ohne Bahnschranke sind nach Eisenbahngesetz nicht zulässig.

Zehn Sekunden Verzögerung

Fritz Wolf, Co-Präsident des Quartiervereins Zollikerberg, hat die Argumentationen des Gerichtes durchgelesen und wundert sich über die Abweisung: «130 Züge pro Tag fahren bei diesen beiden Fahrbahnübergängen langsamer, da sie die direkt danebenliegenden Haltestellen bedienen. 28 Schnellzüge ohne Halt im Zollikerberg müssten auf einer Distanz von 500 Meter langsamer fahren, damit sie als Strassenbahnbetrieb gelten würden – anstelle 80 nur 60 Stundenkilometer. 500 Meter misst die Distanz zwischen den Haltestellen Spital Zollikerberg und Zollikerberg.» Fritz Wolf hat nachgerechnet und kommt auf etwa zehn Sekunden Verzögerung. Mit diesen zehn Sekunden wären alle Diskussionen vom Tisch; sobald die besagten 500 Meter als Strassenbahn befahren werden, könnten die Lichtsignalanlagen bestehen bleiben. Vor allem ist die Forchbahn ab Stadtgrenze als Tram im Strassenbereich besonders störanfällig.

Juristische Spitzfindigkeiten

Beim Augenschein vor Ort bestätigte der Lokführer auch, dass für den Trambetrieb in der Stadt eine Reserve von zwei Minuten eingeplant sei. Jede zusätzliche Minute bedeute, dass sich die Fahrzeiten verlängern, die Umsteigezeit am Bahnhof ­Stadelhofen verkürzt würden. Dies gilt aber nur für 18 Prozent der Schnellzüge. Die Befürchtungen der Zollikerinnen und Zolliker rund um die geplanten Halbschranken sind berechtigt, der Stau während der Hauptverkehrszeit ist jetzt schon offensichtlich. «Wir vom Quartierverein sind der Gemeinde dankbar, dass sie die Beschwerde übernommen hat», sagt Fritz Wolf. «Als Verein mit einem bescheidenen Budget könnten wir die Kosten nie tragen, zudem wurde dem Quartierverein in diesem Fall mit juristischen Spitzfindigkeiten das Beschwerderecht nicht gewährt.»

6000 Franken Entschädigung

Nach dem Gerichtsurteil vom 14. Juli 2022 muss nun Zollikon der Beschwerdegegnerin Forchbahn 6000 Franken als Parteientschädigung zahlen. Am 24. August wird der Gemeinderat an seiner ordent­lichen Sitzung den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes besprechen. Dabei geht es um die Frage – Weiterzug vor Bundesgericht oder sich mit den Bahnschranken abfinden. Im Verwaltungsrat der Forchbahn hat Zollikon einen Sitz. Das Mandat ist nicht an die Mitgliedschaft im Gemeinderat gebunden. Mit der neuen Konstituierung des Gemeinderates wird Martin Hirs im Verwaltungsrat bleiben. Auf ihm lastet eine letzte Hoffnung, dass er sich im Verwaltungsrat trotz Gerichtsentscheid für eine für alle Verkehrsteilnehmer und das Quartier einvernehmliche Lösung durchsetzen kann. Damit könnten auch Kosten von mehreren Millionen Franken für die Schranken und Strassenverbreiterungen vermieden werden.

Vorbild Waldenburgerbahn

Ein Vorbild wäre die Waldenburgerbahn im Kanton Basel-Landschaft. Die Schmalspurbahn fährt eine 13 Kilometer lange Strecke im Eisenbahnbetrieb mit Geschwindigkeiten bis zu 75 Stundenkilometer. In Bad Bubendorf fährt die Bahn im Trambetrieb mit 40 Stundenkilometer – der Bahnübergang ist mit Lichtsignalanlagen gesichert wie im Zollikerberg. «Dieser Trambetrieb wurde vom Bundesamt für Verkehr, BAV bewilligt. Die Forchbahn hat jedoch den Trambetrieb auf einer kurzen Strecke im Zollikerberg, wie ursprünglich vom Quartierverein Zollikerberg vorgeschlagen, vehement abgelehnt und beim BAV ein Gesuch für einen Betrieb nach Eisenbahngesetz mit Schranken eingereicht.»

Stau ist verlorene Lebenszeit. Falls die Bahnschranken realisiert werden, kann nur ein enormes Verkehrschaos Abhilfe schaffen, das gigantische Projekt des Gesundheitsclusters Lengg wird dazu beitragen. Nebenbei: In der aktuellen Diskussion spielt auch ein emotionaler ­Aspekt mit: Welcher stolze Bähnler möchte ein Trämler werden?

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bvger.ch/bvger/de/home/rechtsprechung/entscheiddatenbank-bvger.html
Dossiernummer A-327/2021

Werbung

Verwandte Artikel

Eine Antwort

  1. Auszug aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
    Beim Übergang Trichtenhauserstrasse:
    209 Rotlichtüberfahrten täglich
    38 Notbremsungen und
    3 Kollisionen in den letzten 10 Jahren

Newsletter

Abonnieren Sie unseren wöchentlichen Newsletter und lesen sie die neusten Artikel einen Tag vor der Print-Veröffentlichung.

ANMELDEN

Herzlich willkommen! Melden Sie sich mit Ihrem Konto an.