Jahresvignetten für Grüngut

Von Zolliker Zumiker Bote ‒ 8. September 2022

Am 24. August beschloss der Gemeinderat eine Teilrevision der Abfallgebühren.

An der Definition von «Grüngut» ändert sich freilich nichts: Im Grünabfall landet, was pflanzlichen Ursprungs ist, Rüstabfälle oder gekochte Speisereste. Wurzelstöcke, Katzenstreu und Steine gehören nicht dazu. (Bild: pixabay / Couleur)

Schweizweit ist die Menge stofflich verwerteten Grünabfalls gestiegen – nicht zuletzt Ergebnis abfallwirtschaftlicher Optimierung. Rund 85 Prozent der gesamten Grünabfallmenge wird mittlerweile verarbeitet und als Kompost oder Gärgut der Landwirtschaft wieder zugeführt. Seit 1992 kann Grüngut in Normbehältern von mindestens 20 Litern oder in Bündeln einmal wöchentlich mit Gebührenmarken entsorgt werden. Nun wünschte sich die Bevölkerung in der Vergangenheit wiederholt, Jahresvignetten für Grüngut kaufen zu können. Mit solch einer Jahresvignette müssten Herr und Frau ­Zolliker nur einmal jährlich eine Gebühr bezahlen. Die umliegenden Gemeinden verkaufen diese bereits.

Ab 1. Januar 2023 dürfte sich der Wunsch erfüllen: Neu sollen auch in Zollikon Grüngut-Jahresvignetten erhältlich sein. Vorgesehen sind vier verschiedene Grössen von Normcontainern: 140 Liter (klein) à 120 Franken, 141 bis 240 Liter (mittel) à 160 Franken, 241 bis 600 Liter (mittel) à 350 Franken und 601 bis 800 Liter (gross) à 500 Franken. Mehrwertsteuern von 7,7 Prozent inklusive. Die Vignetten sollen online bestellt und bezahlt werden können. Um die Abwicklung kümmert sich die Abteilung Sicherheit und Umwelt. Für die Umrüstung durch iWeb fallen für die Gemeinde einmalige Kosten von rund 600 Franken an, übernommen durch die IT-Abteilung.

Einzelne Gebührenmarken sind weiterhin an den im Abfallkalender publizierten Verkaufsstellen erhältlich. Die Einwohnerinnen und ­Einwohner erhalten mit dem Entsorgungskalender ein Infoblatt bezüglich der neuen Jahresvignetten. Der neue Reglementstitel lautet ­anstelle von «Abfallgebühren» «Abfallgebühren­reglement».

Übrigens: Von Mitte September bis Dezember ist die Laubabfuhr an allen Grüngut-Abfuhrtagen gratis.


Der Entscheid über die Teilrevision der Abfallgebühren liegt während der Rekursfrist in der Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf.

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