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Erhalten oder Ausbau?

Von Zolliker Zumiker Bote ‒ 6. Oktober 2022

Am 27. November entscheiden Zollikons Stimmberechtigte an der Urne über den Baukredit für die Sanierung des Schwimmbads Fohrbach. Abgestimmt wird über zwei Varianten.

So einladend könnte es zukünftig aussehen. Über die Zukunft des ­Fohrbachs wird Ende November an der Urne abgestimmt. (Bild: zvg)

Nach intensiven ­Monaten der Planung konnte das Vorprojekt für die Sanierung des Hallen- und Freibads Fohrbach diesen Sommer abgeschlossen werden. Nun liegen die beiden Sanierungsvarianten für Zollikons beliebte Schwimmanlage vor: Der Souverän entscheidet am 27. November an der Urne darüber, ob das Bauwerk und die technischen Anlagen eins zu eins saniert (Variante 1:1) oder zusätzlich optimiert werden sollen (Variante Optima). Die Kostengenauigkeit der Baukreditvorlage liegt bei plus/minus 15 Prozent.

Entscheiden sich die Stimmberechtigten für die erste Sanierungsvariante mit Kosten von 36,6 Millionen Franken, wird das absolut Notwendige instandgesetzt. Die höheren Kosten gegenüber der aus der Vorstudie resultierenden Schätzung von 32,4 Millionen Franken beruhen auf der unverzichtbaren Solaranlage, der Instandstellung des Wellnessbeckens und der Einplanung von Reserven. Das Schwimmbad wird nach heutigen Vorschriften – ohne Erweiterungen und ohne betriebliche Optimierungen – saniert, was bedeutet, dass es auf den neusten technischen Stand gebracht wird. Im Eingangsbereich muss der Gastro-Betrieb wegen feuerpolizeilicher Vorgaben aufgehoben und durch ­Essens- und Getränkeautomaten ersetzt werden. Wird die Variante Optima mit Kosten von 44,7 Millionen Franken angenommen, entsteht als Ergänzung zur ersten Sanierungsvariante ein Gastro-Neubau auf dem Dach der Freibadgarderoben, inklusive Kiosk. Zudem können betriebliche Optimierungen vorgenommen werden. Bei beiden Varianten kann der Energieverbrauch um rund 20 Prozent gesenkt werden.

Gemeinderat empfiehlt Variante Optima

Der Gemeinderat empfiehlt dem Stimmvolk die Annahme der Variante Optima und schliesst sich ­somit der Empfehlung der Objektbaukommission an. Die Gründe für die Zustimmung der teureren ­Sanierungsvariante seien vielfältig, heisst es in einer Medienmitteilung. Sie münden darin, dass sämtliche betrieblichen Problemstellungen mit der optimierten Sanierungs­variante gelöst werden könnten. ­Geplant sind erweiterte Schüler­garderoben, geschlechtsspezifisch getrennte Duschen und Garderoben für Lehrpersonen und Vereine. Eine deutliche Attraktivitätssteigerung erführe der Gastro-Bereich als ­Anbau zum Hallenbad mit inte­griertem Kiosk. Zugleich kann die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach erweitert werden. Das neue Restaurationsangebot sei nicht nur für die Gäste des Schwimmbads, sondern für die ganze Bevölkerung zugänglich. «Für die Sanierungsvariante 1:1 sprechen auf den ersten Blick die tieferen Kosten», sagt der zuständige Gemeinderat André Müller. «Die Anforderungen an eine Badeanlage und die Bedürfnisse der Schwimmbadbesuchenden haben sich in den letzten Jahren jedoch markant verändert.» Auch steigt die Anzahl der Badegäste durch das stetig wachsende Kursangebot. «Dieser Umstand bringt mit sich, dass der Eingangsbereich mit der Kasse, dem Shop und der Cafeteria bei stark frequentierten Tagen oftmals überbelegt ist», führt André Müller weiter aus. Es kommt zu Platz­mangel und längeren Wartezeiten. Neue Brandschutzvorschriften verunmöglichten zudem einen Betrieb von Kasse und Cafeteria in den­selben Räumlichkeiten, so wie dies heute der Fall ist, weshalb bei der 1:1-Sanierung kein Gastro-Bereich im Hallenbad mehr möglich wäre.

Sinnvolle Photovoltaik-Anlage

Für die Mehrkosten gegenüber der Grobkostenschätzung aus der Vorstudie aus dem Jahr 2018 seien mehrere Faktoren verantwortlich. Stark ins Gewicht fällt dabei die Photovoltaik-Anlage auf den Dächern der Schwimmhallen. Diese war ursprünglich als zusätzliche Option zur Abstimmung geplant. «Bei dem permanent hohen Stromverbrauch eines Schwimmbads und den aktuell steigenden Energiepreisen kann jedoch auf eine Photovoltaik-Anlage in der heutigen Zeit nicht mehr verzichtet werden», ­erläutert der Gemeinderat den ­Umstand, weshalb die Photovoltaik-­Anlage in beiden Sanierungs­varianten vorgesehen ist. Weitere Kosten generiert die Sanierung des defekten Wellnessbeckens, ein Faktor, der zum Zeitpunkt der Vorstudie noch nicht bekannt war. Auch aktuelle Normen wie jene des Brandschutzes oder des hindernisfreien Bauens, der Komplettersatz der Wärmeerzeugung, nicht eingerechnete Reserven, die externe Bauherrenvertretung und nicht ­zuletzt die allgemeine Teuerung verursachten Mehrkosten.

Nicht Teil der Gesamtsanierung sind in beiden Varianten die bereits sanierten Gebäudeteile Hallenbadgarderoben und Saunaanlage, die weiter ohne Anpassungen genutzt werden können. Nach aktueller ­Finanzplanung können beide Varianten aus eigenen Mitteln finanziert werden; ein Beitrag der kantonalen Sportförderung wird beantragt. Der Baubeginn ist für den Herbst 2024 geplant und die Fertigstellung im Frühjahr 2026 vorgesehen.

Fohrbach: die Geschichte

Das Schwimmbad war 1972 eröffnet worden. Die Grundstruktur der Anlage blieb bis auf die Erweiterung der Lehrschwimmhalle (1991 bis 1993) und dem Anbau des Wellnessbeckens mit der dazugehörigen Holzschnitzelheizung (2004 bis 2005) bis heute praktisch unverändert. In den letzten Jahren wurden die Garderoben, Personalräume und der Eingangsbereich saniert und optimiert. Der Rest der Anlage wurde während all der Betriebsjahre nicht umfassend erneuert, weshalb ein Grossteil der ­Anlage seine Lebensdauer erreicht oder überschritten hat. Der Unterhaltsaufwand, um das Schwimmbad weiterhin in Betrieb zu halten, steigt aufgrund substanzrele­vanter Schädigungsmechanismen kontinuierlich an. So die Analyse seitens der Gemeinde.

Sowohl das Bauwerk als auch die gesamte Haustechnik weisen einen Erneuerungsbedarf auf. Die Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit des Schwimmbads könnten aber durch Wärmedämmung und -rückgewinnung bei den technischen Anlagen deutlich verbessert werden. Bauliche Massnahmen ermöglichen eine effizientere Gestaltung des Betriebskonzepts sowie eine Optimierung des Kosten­deckungsgrads. Unterschiedliche Studien zeigten 2016 und 2018 Handlungsbedarf und Kostenermittlung auf. Aufgrund dieser ­Studien sah der Gemeinderat für das Budget 2019 einen Projektierungskredit von 1,5 Mio. Franken vor. Dieser wurde an der Gemeindeversammlung im Dezember 2018 auf Antrag der Rechnungsprüfungskommission jedoch gestrichen.

Nach Ergänzung der vorliegenden Informationen durch ein gemeindeinternes Projektteam lud der Gemeinderat im Frühling und Sommer 2019 zu zwei Orientierungsveranstaltungen mit Vernehmlassung für die Anspruchsgruppen (Parteien, RPK und Vereine) sowie für die Bevölkerung ein, um die verschiedenen Szenarien zu präsentieren. Die eingegangenen Stellungnahmen zeigten übereinstimmend, dass eine Weiterführung des Schwimmbads Fohrbach von weiten Teilen der Bevölkerung gewünscht wird und eine Sanierung der Anlagen breit abgestützt wird.


Dienstag, 8. November, 19 Uhr Gemeindesaal

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