Gemeinden zahlen Teuerungsausgleich

Von Birgit Müller-Schlieper ‒ 22. Dezember 2022

Beide Gemeinderäte orientieren sich an den kantonalen Vorgaben und gewähren den Mitarbeitenden eine Lohn­erhöhung von 3,5 Prozent.

Weil alles teurer geworden ist, zahlen auch die Gemeinden ihren ­Mitarbeitenden mehr Lohn. (Bild: Archiv)

Man spürt es allerorten: beim Einkaufen, im Restaurant, an der Tankstelle. Alles wird teurer. Die beiden Gemeinden Zollikon und Zumikon haben daher ab dem 1. Januar 2023 für ihre Angestellten einen Teuerungsausgleich in Höhe von 3,5 Prozent beschlossen. Damit folgten die Gemeinderäte den Vorgaben von Kantons- und Regierungsrat. Aufgrund des Landesindexes der Konsumentenpreise setzt der Regierungsrat jeweils gegen Ende Jahr die Teuerungszulage des folgenden Jahres fest. Die Jahresteuerung betrug im August 2022 gegenüber ­September 2021 3,5 Prozent. Nach Berücksichtigung verschiedener Faktoren beschloss der Regierungsrat besagten Teuerungsausgleich für die kantonalen Angestellten.

Für die Gemeinde Zumikon bedeuten die 3,5 Prozent rund 150 000 Franken. Gemäss einem Schreiben des Kantons vom Juni 2022 rechnete dieser damals mit einer Teuerung von 1,1 Prozent und empfahl den Gemeinden, diese Mehrkosten im Budget zu berücksichtigen, was in Zumikon geschehen ist. Da in der Vollzugsordnung zur Personalverordnung festgehalten ist, dass Teuerungszulagen in Zumikon gemäss der kantonalen Vorgaben ausgerichtet werden, hatte der Gemeinderat wenig Spielraum. Die effektiven Mehrkosten für die Gemeinde Zumikon bewegen sich ­damit bei etwa 100 000 Franken. «Da die Lohnkosten infolge von Kündigungen und Neuanstellungen sowieso Schwankungen in beiden Richtungen unterliegen, wird diese zusätzliche Teuerung keine massiven Auswirkungen haben; eine Budgetüberschreitung ist aber dennoch denkbar», heisst es dazu im Protokoll. Die Ansätze für die wenigen Angestellten im Stundenlohn werden ebenfalls um 3,5 Prozent erhöht, da diese Gruppe praktisch nie in den Genuss von Stufenerhöhungen komme.

Auch die Gemeinde Zollikon folgt den Vorgaben, «um weiterhin eine attraktive Arbeitgeberin zu bleiben». Der Gemeinderat hatte sich im vorletzten Jahr aufgrund der damaligen wirtschaftlichen Situation an die Budgetwerte des Kantons gehalten und auf einen Teuerungsausgleich verzichtet. Folgerichtig hat er für 2023 die kantonalen Vorgaben ebenfalls übernommen (wie sie für die meisten Zürcher Gemeinden durch die Übernahme des kantonalen Personalrechts automatisch gelten). Die Mehrkosten in Zollikon belaufen sich auf rund 775 000 Franken. Den Ausgleich erhalten auch befristete und nach Stunden entlöhnte Arbeitnehmende. Die Bindung der Mitarbeitenden und Attraktiviät des Arbeitsplatzes habe aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation höchste Priorität. Mit einem Budgetbetrag von 0,6 Prozent der Lohnsumme für individuelle, leistungsbezogene Lohnanpassungen können Leistungsträger und jüngere Mitarbeitende honoriert werden.

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