Von Franca Siegfried ‒ 13. April 2023
Fusionen haben eine gewisse Aktualität. Nicht nur Grossbanken verschmelzen, in Zollikon waren es letzte Woche zwei Baugenossenschaften. Die Planung der Fusion dauerte ungefähr drei Jahre. Der Fusionsvertrag, intern vorbereitet, wurde von einem zugelassenen Revisionsexperten einer Treuhandfirma auf Korrektheit geprüft. Vergangenen Dezember haben Präsidium und Vizepräsidium der beiden Baugenossenschaften den Vertrag unterschrieben. Die Jahresrechnungen und -berichte der letzten drei Geschäftsjahre lagen 30 Tage zur Einsicht bei der Bucherer Treuhand AG in Zollikon auf; Genossenschafterinnen und Genossenschaftern bekamen alle relevanten Unterlagen zugestellt. Am 5. April folgte die a.o. Generalversammlung der Jungen Baugenossenschaft. Nötig war eine Zweidrittelmehrheit der 33 Mitglieder: 22 Stimmen. Eine Herausforderung, am Abend vor Gründonnerstag genügend Stimmen zu mobilisieren. Es wurde fleissig telefoniert. Der letzte Hilferuf: «Wo isch dä Max, äs fehlt sini Stimm.» Schliesslich waren die notwendigen Stimmen und Vollmachten beisammen.
Die Mobilisierung der Stimmen brauchte Zeit; die GV begann mit Verspätung. Im Hintergrund sass Stefan Walder vom Notariat Riesbach, denn eine Fusion muss von Gesetzes wegen öffentlich beurkundet werden, auch bei kleinem Eigenkapital. «Eine Fusion von Baugenossenschaften ist selten und für uns Notare kein Alltagsgeschäft», erklärte Stefan Walder. Vor der Abstimmung erzählten die Gründungsmitglieder Jürgen Schütt und Renato Römer von ihrem Entschluss, eine Baugenossenschaft auf die Beine zu stellen. Schon vor über 40 Jahren waren Wohnungen im Ort für junge Zolliker unerschwinglich, ausser sie erhielten ein Startkapital von den Eltern. Jürgen Schütt erzählte, wie sie vom Verein Chramschopf einen Kredit bekamen. Renato Römer berichtete von den zwei Festhypotheken der SUVA in Luzern. Das Land im Baurecht gehörte der Stadt Zürich. Damit liess sich ein Mietshaus für sieben Familien bauen. Dank einem strikten Reglement musste die Wohnung weitergegeben werden, sobald das jüngste Kind nicht mehr schulpflichtig war. Das Reglement gilt bis heute. Längerfristig macht es jedoch aufgrund des administrativen Aufwands wenig Sinn, das Mietshaus alleine weiter zu betreiben. Die Absorptionsfusion mit Pro Familia ist ein Glücksfall. Im Zuge der Fusion übernimmt die Pro Familia alle Aktiven und Passiven der Jungen Baugenossenschaft. Auf Abfindungen wird verzichtet. Zudem ist ein Vermietungspool für Zollikon in Planung: Sobald eine Familie ihre Wohnung verlassen muss, wird sie sich beim Vermietungspool bewerben können. Vertrag und Fusionsbericht sind beinahe selbsterklärend verfasst. Entsprechend wird die Fusion am 5. April einstimmig angenommen. Präsidentin Manuela Gähwiler ist erleichtert und hat für den Abschluss einen Aperitif organisiert. Die nächste Generalversammlung der Baugenossenschaft Pro Familia ist spätestens für Juni geplant. Bis dann ist die Junge Baugenossenschaft ein schönes Kapitel in einer Geschichte von jungen, engagierten Zollikerinnen und Zollikern. Und nach der Eintragung ins Handelsregister ist die Baugenossenschaft Pro Familia um 33 neue Mitglieder reicher.
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