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Konkrete Regeln für Zumiker Schrebergärten

Von Aline Sloksnath ‒ 25. Mai 2023

In den Allgemeinen Richtlinien des Hobbygärtner Vereins Zumikon wird neu die Installa­tion von Solaranlagen genau geregelt. Auch der Umgang mit Swimmingpools ist konkreter definiert.

Der Hobbygärtner Verein Zumikon betreibt zwei Schrebergartenanlagen auf gemeindeeigenem Boden. (Bild: bms)
Der Hobbygärtner Verein Zumikon betreibt zwei Schrebergartenanlagen auf gemeindeeigenem Boden. (Bild: bms)

Seit 2022 dürfen in den Schrebergärten des Hobbygärtner Vereins Zumikon Solaranlagen installiert werden. Nun wurden die Richtlinien konkretisiert. «Das ­Thema Solaranlagen ist nicht einfach. Man muss sich an diverse baurechtliche Verordnungen halten», schreibt Pascal Beurer, Bauvorstand des Vereins, auf Anfrage. Mit dem Bauamt Zumikon hat der Verein die Richtlinien für mögliche Solaranlagen in den Gärten konkreter definiert und mit Vorschriften ergänzt. Geregelt wird nun, wie die Anlagen auf Schräg- und Flachdächern installiert werden müssen. Die Kollektoren dürfen zudem eine Leistung von 600 Watt nicht überschreiten, und Anlagen von über vier Quadratmetern müssen der Abteilung Hochbau gemeldet werden. Der Gemeinderat Zumikon hat die Änderungen im April genehmigt.

Nebst den Solaranlagen wurden weitere Einzelheiten geklärt. Erlaubt sind neu auch nicht-reflektierende Metallziegel auf den Gartenhäusern und Hohlkammerplatten bei Gewächs- und Tomatenhäuser. Welche Swimmingpools nicht erlaubt sind, ist nun ebenfalls präziser definiert. Gemäss Pascal Beurer seien in der Vergangenheit immer wieder Schlupflöcher in den Vorgaben gesucht worden. «Dies führte zu Diskussionen und Verwarnungen.» Duschen und Schwimmbäder mit über 150 Liter Fassungsvolumen sind nicht zugelassen. Nicht bewilligungspflichtig sind nur ­Bäder für Kleinkinder mit einem maximalen Volumen von 150 Litern. Schliesslich wurde auch der Umgang mit Feuerschalen in den Allgemeinen Richtlinien und Bauvorschriften konkretisiert.

Seit 1976 verpachtet der Hobbygärtner Verein in den beiden Schrebergärten Parzellen von einer Are oder zwei Aren. Gartenordnung und Bauvorschriften gelten für beide, ausser dass die Bauten auf einer Zwei-Aren-Parzelle grösser sein dürfen. Die Gärten müssen in ­einem guten Zustand gehalten und zu mindestens 50 Prozent bewirtschaftet werden, erklärt Pascal ­Beurer. Ansonsten droht dem Pächter oder der Pächterin eine Verwarnung, bei mehrfachen Verstössen gegen die Gartenordnung und den Pachtvertrag gar eine Kündigung.

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