Von Franca Siegfried ‒ 3. August 2023
«Die Verkehrsanordnung beruht auf einem hohen öffentlichen Interesse zur Durchführung der Rad- und Para-Cycling-Strassen-WM 2024 auf dem Gebiet des Kantons und der Stadt Zürich», heisst es im «Rekursentscheid» der Sicherheitsdirektion vom 25. Mai 2023. Kurzum, der Rekurs des Gewerbeverbandes Bezirk Meilen ist abgelehnt.
54 Mitglieder des Gewerbeverbands, 19 aus Zollikon und 35 aus Küsnacht, haben einen Rekurs gegen die Verkehrsanordnung für den 21. bis 29. September 2024 eingereicht. Die Rad-WM wird die Arbeit der Gewerbetreibenden im Bezirk massiv einschränken. «Wir mussten reagieren, da diese Verkehrsanordnungen das Gewerbe teilweise zum Schliessen des Betriebs zwingen wird», sagt Marianne Zambotti-Hauser, Präsidentin des Gewerbeverbandes. «Mit der Rad-WM könnte es für die betroffenen Betriebe einen Lockdown 2024 geben.» Dies war vielen Sektions-Präsidentinnen und -Präsidenten nicht bewusst, bis sich der Vorstand Streckenführung und Sperrzeiten genauer angeschaut hat. «Wir sind nicht per se gegen die WM. Wichtig für uns ist ein Durchkommen zwischen den Rennen», betont Marianne Zambotti-Hauser. Für den Rekurs wurde Anwalt Christoph Nater beauftragt. «Das Verfahren allein für Zollikon und Küsnacht hat uns schon mehrere tausend Franken gekostet.» Hinzu kommen die Verfahrenskosten des abgelehnten Rekurses. Der nicht weitergezogen wird. «Da vorgängig die Gemeinderäte der betroffenen Gemeinden der Verkehrsanordnung zugestimmt haben, war es für uns umso schwieriger», sagt Marianne Zambotti-Hauser. «Wer sich in unserer direkten Demokratie wehren möchte, braucht eine gut gefüllte Kasse.»
Die knappe Medienmitteilung des Kantons vom 7. Juli lautet: «Nur noch ein Beschwerdeverfahren zu den Verkehrsanordnungen des Kantons.» Aufschlussreich ist der kantonale Entscheid für den Gewerbeverband Bezirk Meilen – 16 Seiten: «Die Strahlkraft des Anlasses unterstützt das Legislaturziel der Sportförderung wie auch die Förderung des Langsamverkehrs und bietet zudem grosse Chancen im Bereich Tourismus- und Standortförderung.» Es soll eine globale Sportveranstaltung werden mit der Einbindung des Para-Cycling als Pionierarbeit zur sportlichen Gleichstellung. Inklusion an der Rad-WM. Fakten, etwa erwartete 800 000 Besuchende und drei Millionen Zuschauer am Bildschirm, argumentieren für die Recht- und Verhältnismässigkeit. Der Regierungsrat bewilligte für den Anlass ein Budget von 2,5 Millionen, der Kantonsrat 7,85 Millionen Franken. Mit dem Motto «die Rennen sollen zu den Leuten kommen» führen Rennstrecken «mitten durch ihr alltägliches Leben» – entsprechend anspruchsvoll sind Verkehrsanordnungen. Geplant ist auch ein Volksfest für die Rad-WM: «Brot und Spiele» – damit haben Kaiser im antiken Rom die Menschen bei Laune gehalten – zweifellos eine überspitzte Interpretation des Rekursentscheids. Die erwähnten Legislaturziele der Kantonsregierung offenbaren jedoch politische Zwecke. Deshalb erstaunt es erst recht, wie sich das Gewerbe Gehör verschaffen muss, existiert eine Demokratie doch nur mit einem intakten Mittelstand, also mit dem Gewerbe. Es bleibt zu hoffen, dass die Kantonspolizei für die Verkehrsanordnungen besonders an Werktagen (23. bis 27. September) eine Lösung finden wird.
«Nach den Sommerferien wollen wir uns mit ihnen an einen Tisch setzen», sagt Marianne Zambotti-Hauser. «Wir müssten während Rennpausen an gewissen Stellen durchfahren können, da das Fahrverbot schon ab 7 Uhr morgens gilt.» Dafür hat die Präsidentin des Gewerbeverbandes konkrete Vorschläge, die nicht nur für das Gewerbe wichtig sein könnten, sondern auch für die Feuerwehr, die Pflegenden der Spitex, für Sanität und Notfallärzte usw. Sogar das Spital Zollikerberg hat vergeblich rekurriert und verzichtet wie das Gewerbe auf einen Weiterzug. Gemäss Rekursentscheid beruht die Verkehrsanordnung auf einem hohen öffentlichen Interesse. Der allgemeine Rechtsbegriff «Öffentliches Interesse» beinhaltet einen Beurteilungsspielraum der Behörde – der Staat hat jedoch das Wohl der Allgemeinheit zu schützen.
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