Von Birgit Müller-Schlieper ‒ 2. November 2023
Die letzten Wahlen haben es gezeigt: Viele Schweizer und Schweizerinnen fürchten eine Überfremdung, eine Instabilität durch zu viele Flüchtlinge. Um diese gut zu integrieren – im Sinne der Asylsuchenden und der Einheimischen – hat die Gemeinde eine Stelle zur Asylkoordination geschaffen. Der Gemeinderat hatte bereits im Frühjahr dieses Jahres zugestimmt. Nötig geworden war die Stelle auch durch die steigenden Anforderungen und stetige Zunahme der zu betreuenden Personen. Asylkoordinator seit dem 1. September ist Kudus Selomon.
Noch arbeitet Zumikon mit der Asylorganisation Zürich (AOZ) zusammen, und ab dem 1. Januar gilt eine neue Leistungsvereinbarung mit der «Organisation for Refugee Services» (ORS) Schweiz. Diese ist in fast 30 Schweizer Gemeinden tätig, organisiert die Unterbringung und Betreuung und hilft auf dem Weg in die Eigenständigkeit. Kudus Selomon wird quasi als Bindeglied zwischen ORS und der Gemeinde fungieren. Zudem wird er vor allem auch diejenigen Asylsuchenden betreuen, welche nach sieben Jahren Aufenthalt nicht mehr dem offiziellen Kontingent angerechnet werden, aber trotzdem noch untergebracht und begleitet werden müssen. Die ORS hätte auch diese Aufgaben übernehmen können; doch die Kosten wären gemäss Gemeindeschreiber Thomas Kauflin mindestens gleich hoch gewesen, wie die einer eigenen Stelle.
Die ersten Wochen waren geprägt von der Koordination des Umzugs ukrainischer Kriegsflüchtlinge vom ehemaligen Feuerwehrgebäude in die angemieteten und eigenen Wohnungen. Grundsätzlich sei die Hauptaufgabe des Koordinators die Unterstützung der Flüchtlinge im Alltag. Wer ist Ansprechpartner für welche Belange? Was kann wo beantragt werden und was nicht? Nach welchen Regeln lebt die Gemeinschaft? Dabei seien die Ansätze je nach Herkunftsland der Asylsuchenden sehr unterschiedlich. Personen aus der Ukraine brächten ein anderes Verständnis mit als Geflohene beispielsweise aus afrikanischen Ländern. «Oft geht es zunächst um ganz banale Dinge. Zum Beispiel: Wie wird die Toilette benutzt, wie funktioniert ein Herd, oder was bedeutet ein Waschplan für eine gemeinsame Waschküche», erklärt Thomas Kauflin.
Grundsätzlich könne der Koordinator auch bei der Arbeitssuche behilflich sein. Seit dem 1. Januar 2019 brauchen anerkannte Flüchtlinge (Status B) und auch vorläufig Aufgenommene (Status F) keine Arbeitsbewilligung mehr. Schutzsuchende aus der Ukraine mit dem Status S dürfen eine Stelle antreten. Diese muss vor Arbeitsantritt allerdings gemeldet werden. «Die Arbeitssuche ist irgendwann der nächste Schritt und nicht die primäre Aufgabe des Koordinators. Zunächst geht es um die Grundbedürfnisse und die Regelung des Alltags.» In seltenen Fällen müsse für die Kommunikation mit den Asylsuchenden auch ein Dolmetscher eingesetzt werden. «Geflohene aus der Ukraine bringen manchmal Englischkenntnisse mit, oder man verständigt sich mit Händen und Füssen. Kommen Flüchtlinge aus etwas exotischeren Staaten braucht es manchmal einen Übersetzer.»
Auf die Frage, welche Flüchtlinge nach Zumikon vermittelt werden, habe auch der Asylkoordinator keinen entscheidenden Einfluss. Aber in der jüngsten Vergangenheit sei es eigentlich immer gut aufgegangen. Zumikon bevorzugt Familien. «Nicht jede Gemeinde ist erpicht auf Familien. Da Kinder in die Schule oder den Kindergarten gehen, kommen Familien die Gemeinden ein bisschen teurer zu stehen als erwachsene Einzelpersonen. Aber diese geringen Mehrausgaben sind uns allemal lieber als die Probleme, die mit einzelnen Flüchtlingen entstehen können.» Thomas Kauflin erinnert sich an seine Anfangszeit in Zumikon, in der einzelne geflohene Männer für Misstöne und Probleme sorgten. Dass zahlreiche Flüchtlinge nicht zwangsläufig zu einer Überfremdung führen müssen, zeigt ein Beispiel aus dem Berner Jura, wo eine Gemeinde mit 90 Bewohnern und Bewohnerinnen 120 Flüchtlinge aufgenommen hat und es schaffte, die Geflohenen aus Burundi, Afghanistan, dem Kongo und der Türkei in die Gesellschaft zu integrieren.
Bestätigt wird der Entscheid des Gemeinderats, für den Bau einer Flüchtlingsunterbringung den Beschluss der Gemeindeversammlung einzuholen. Fällanden war einen anderen Weg gegangen und wird nun durch ein – allerdings noch nicht rechtskräftiges – Urteil des Verwaltungsgerichts zurückgepfiffen. Der dortige Gemeinderat hatte einen Kredit von 1,5 Millionen Franken für den Kauf von Asylcontainern als gebundene Ausgabe genehmigt. 64 Flüchtlinge sollten dort untergebracht werden. Laut dem Urteil waren die notwendigen Voraussetzungen, unter denen eine Ausgabe als gebunden deklariert werden darf, nicht erfüllt. Der Gemeinderat hätte den Kreditantrag der Gemeindeversammlung vorlegen müssen. Thomas Kauflin: «Die Überlegungen zur Gebundenheit der Kosten für die Asylunterkunft machten wir auch, befürchteten aber, dass, wie jetzt in Fällanden, der vermeintlich kürzere Weg am Ende doch der längere Weg ist.»
Kudus Selomon ist seit dem 1. September 2023 der neue Asylkoordinator von Zumikon. (Bild: zvg)
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