Nachbarschaftliche Hilfe

Von Franca Siegfried ‒ 12. Juli 2024

Für 1. Juli erhöhte der Kanton die Aufnahmequote von Asyl­suchenden in Gemeinden. Eine Einsprache und ein weiterer Rekurs gegen die Asylunterkunft im Farlifang brachten jedoch Zumikon in arge Bedrängnis. Eine Geschichte, wie sich zwei Gemeinden unterstützen.

Küsnacht hilft Zumikon – schon bald werden Asylsuchende an der Seestrasse 266 eine temporäre Bleibe haben. (Bild: cef)
Küsnacht hilft Zumikon – schon bald werden Asylsuchende an der Seestrasse 266 eine temporäre Bleibe haben. (Bild: cef)

Die Einwohnerzahl bestimmt, wie viele Geflüchtete eine Gemeinde unterbringen muss. Wo viele Menschen leben, sind auch mehr Flüchtlinge aufzunehmen. Klingt logisch, ist jedoch auch fragwürdig, wenn die meisten Flüchtlinge dort untergebracht werden, wo der Wohnungsmangel am grössten ist. Den Kanton Zürich beispielsweise verpflichtet der Bund, 17,9 Prozent Asylsuchende aufzunehmen, obwohl der Wohnraum in der Stadt und im Kanton besonders knapp ist. Man kann sich auch fragen, ob künftig die Siedlungsdichte bei der Zuteilung eine Rolle spielen könnte. Laut Sitzungsbericht des Gemeinderates Zumikon vom 6. Juni 2024 wurde die Aufnahmequote von 1,3 auf 1,6 Prozent per 1. Juli 2024 erhöht. Das bedeutet pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner 16 Personen – insgesamt soll Zumikon gegen 100 Asylsuchende aufnehmen. «Wir hatten alle überhaupt denkbaren Möglichkeiten in Erwägung gezogen, konnten aber in unserer Gemeinde keine geeignete Unterkunft finden», sagt Gemeindeschreiber Thomas Kauflin.

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Auf einen entsprechenden Aufruf im ZoZuBo vom 12. April 2024 ist keine einzige Rückmeldung aus der Zumiker Bevölkerung eingegangen. Stattdessen bot ein Unternehmen, welches freistehende Räumlichkeiten für Zwischennutzungen vermittelt, der Gemeinde eine Unterkunft ausserhalb der Gemeindegrenze an. Die Liegenschaft an der Seestrasse 266 in Küsnacht könne gemietet werden, um temporär Asylsuchende aus Zumikon unterzubringen. Eine gewisse Aufregung entstand, als Küsnachterinnen und Küsnachter aus den Medien von dem Mietverhältnis mit Zumikon erfuhren. «Inzwischen haben die Verantwortlichen der beiden Gemeinden die offenen Punkte bereinigt, und der Gemeinderat Küsnacht hat der Unterbringung zugestimmt», erklärt Thomas Kauflin. Dabei geht es in erster Linie um Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine mit Schutzstatus S. Küsnacht habe festgehalten, dass ausschliesslich Flüchtlinge aus der Ukraine in ihrer Gemeinde untergebracht werden dürfen.

Planung des Umzugs

Gemäss dem Zumiker Sitzungsbericht hat Küsnacht die vom Kanton erhöhte Quote bereits erfüllt. Das bedeutet, dass Küsnacht momentan keinen Bedarf an zusätzlichen Unterkünften hat. Der Gemeinderat Küsnacht sah auch, dass der Zumiker Engpass besonders durch die Einsprache und einen neuen Rekurs gegen das Projekt «Asylunterkunft im Farlifang» weiter bestehen wird. Die Nachbargemeinde kann die Auswirkung rekursfreudiger Bürgerinnen und Bürger einschätzen und schaut über den eigenen Tellerrand hinaus. Das Entgegenkommen ist sozusagen eine freund- und nachbarschaftliche Geste. Die aktuelle Situation: Mietvertrag bestätigt, Vorbehalte und Zweifel vom Tisch. Nun ist der Zumiker Gemeinderat gefordert, damit die Unterbringung an der Seestrasse 266 in Küsnacht schnell und reibungslos verlaufen wird. Die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine werden wenigstens vorübergehend ein gutes Zuhause bekommen.

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