Von Franca Siegfried ‒ 26. Juli 2024
Der Dorfplatz wird erneuert – vergangenen November haben die Stimmberechtigten die Vorlage angenommen, den Verpflichtungskredit von 6,76 Millionen Franken genehmigt. Auch die darunter liegende Parkgarage sollte saniert werden. Letzten Juni hat der Souverän eine Initiative, welche den Dorfplatz trotz aufwändiger Planung nochmals vergrössern wollte, abgelehnt. Zulange hätte es das Bauvorhaben hinausgezögert. Besonders dringend ist die Sanierung der Parkgarage. Ein Stimmrechtsrekurs zur Abstimmung vom November ist jedoch immer noch hängig – obwohl der Bezirksrat wie das Verwaltungsgericht die Beschwerde ablehnten. Zwei der ursprünglich fünf Rekurrenten haben jetzt das Bundesgericht kontaktiert. Ein Stein des Anstosses sei die vorzeitige Auflösung des Pachtvertrags mit der Zentrumscafé Zumikon AG, welche vor den Bauarbeiten erfolgen müsste. Die beiden Rekurrenten argumentieren, der Gemeinderat hätte einen separaten Verpflichtungskredit beantragen müssen, damit Zumikon die Pächterin wegen vorzeitigem Vertragsende entschädigen könne.
Die Zentrumscafé Zumikon AG, im Besitz der Gemeinde, soll jedoch liquidiert werden – das Geld fliesst also quasi lediglich von der linken in die rechte Tasche.
Das oberste Gericht der Schweizerischen Eidgenossenschaft muss sich nun als letzte Instanz mit diesem Rechtsstreit befassen. «Wir mussten leider befürchten, dass die Rekurrenten auch diesen Weg noch beschreiten werden», meint Gemeindeschreiber Thomas Kauflin. Mit dem Weiterzug ans Bundesgericht rückt die Erneuerung von Dorfplatz und Tiefgarage in weite Ferne – auch das neue Restaurant. Nun wird in einem ersten Schritt abgeklärt, ob diese Beschwerde tatsächlich eine aufschiebende Wirkung haben kann. Damit der Dorfkern nicht zur Brache verkommt, verlängerte die Zentrumscafé Zumikon AG den Vertrag mit der «Pizzeria Italia 2000» bis Ende Jahr. Eine weitere Verlängerung ist jedoch ausgeschlossen, egal wie lange der Rechtsstreit noch dauern wird.
Falls das Bundesgericht die Klage ablehnt, wäre der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg ein letzter Schritt. Etwa mit der Begründung, Zumikon temporär ohne «Dorfbeiz» verletze das internationale Recht für soziale Menschenrechte auf angemessenen Lebensstandard. In der Zwischenzeit würde die Parkgarage unter dem Dorfplatz zur Tropfsteinhöhle, zumal sie schon jetzt mit der provisorischen Sicherung aus Baumstämmen einem Schützengraben ähnelt: Ein Dorfkrieg zwischen Politik, Behörde und einigen juristisch versierten Bürgern.
Franca Siegfried
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