Von Franca Siegfried ‒ 23. August 2024
Ein engagierter Zumiker hat den Artikel «Dorfposse» im Zolliker Zumiker Boten vom 26. Juli über den Weiterzug der Beschwerden gegen das Projekt Dorfplatz/Tiefgarage an das Bundesgericht gelesen, sich gewundert – und als wäre er selbst Journalist weitere W-Fragen (Was, Wann, Warum, Wieviel …) an die Redaktorin geschickt. Die sogenannten «W-Fragen» gehören bestimmt nicht zu seinem beruflichen Alltag; er ist Ingenieur mit naturwissenschaftlich-mathematischen Grundlagen. Der Mann ist jedoch von der direkten Demokratie überzeugt, liest daher Zeitung, etwa auch den Zolliker Zumiker Boten. Und er pflegt zu seinem Wohnort eine grosse Nähe: «Als besorgter Bürger und Steuerzahler von Zumikon kann ich den Prozess des Stimmrechtsrekurses nicht klar einordnen.» Er fragt sich auch, was auf die Steuerzahlenden zukommt, hinsichtlich Mehrkosten bei der Sanierung der Tiefgarage: «Wie wird sich der Verpflichtungskredit für die Gemeinde verändern?» Ihn interessiert auch die persönliche Motivation der Beschwerdeführer; diese lässt sich jedoch nicht so einfach in Erfahrung bringen. Alle Urteile, sei es vom Bezirksrat, Verwaltungs- und Bundesgericht werden anonymisiert, ausser Sachverhalt und beteiligte Anwälte. «Anonymisiert aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes», erklärt Gemeindeschreiber Thomas Kauflin.
Und wie steht es mit der Kostenbeteiligung der privaten Eigentümer bei der Sanierung der Tiefgarage? Schon der «Beleuchtende Bericht» für die Urnenabstimmung am 23. November 2023 informierte, dass hier noch Differenzen bestehen. Einigung mit den privaten Eigentümern der Tiefgarage oder Kosten zu Lasten der Allgemeinheit? «Die allfällig zu erwartenden Mehrkosten beim Bau der Tiefgarage können noch nicht beziffert werden. Unter anderem auch deshalb, weil nach wie vor unklar ist, wann mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Die effektiven Mehrkosten können erst nach dem Abschluss der Bauarbeiten benannt und die definitiven Gründe dafür erläutert werden», sagt Thomas Kauflin.
Der Fall wird immer komplizierter, aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat an der ersten Sitzung nach den Sommerferien entschieden, die Bevölkerung im September über den Stand des Projektes zu informieren. Transparenz schaffen, verständlich informieren und Fakten aufzeigen, nur so können Missverständnisse und Gerüchte aus dem Weg geräumt werden.
Zweimal Ja
Zwei deutliche Ja-Entscheide an der Urne vom 19. November 2023 zur Sanierung Tiefgarage und Erneuerung Dorfplatz. Protagonisten: Zumikerinnen und Zumiker.
Zweimal Nein
Zwei Stimmrechtsrekurse weist der Bezirksrat am 31. Januar 2024 in erster Instanz ab. Die dagegen erhobenen Beschwerden weist auch das Verwaltungsgericht in zweiter Instanz am
16. Mai 2024 ab. Protagonisten: fünf Rekurrenten in wechselnder Zusammensetzung.
Gemeindeversammlung 11. Juni 2024
1. Information zum Doppelprojekt Tiefgarage/Dorfplatz des Gemeinderats über Rekurse bzw. Beschwerde und deren Abweisung. Wobei der Entscheid der zweiten Instanz am Verwaltungsgericht noch nicht rechtskräftig war.
2. Information des Gemeinderats über die nach wie vor bestehenden Differenzen einer Kostenbeteiligung mit den privaten Eigentümern der Tiefgarage. Gemäss Gemeinderat werde eine gütliche Einigung angestrebt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung sei jedoch nicht ausgeschlossen. Oberstes Ziel: die baldige Aufnahme der Bauarbeiten. Protagonisten: Verschiedene private Eigentümer der Tiefgarage.
Neue Beschwerde Bundesgericht
Am 1. Juli 2024 eingereicht. Beschwerde wegen vorzeitiger Auflösung des Pachtvertrags des Dorfcafés bzw. die folglich fällige Entschädigung. Protagonisten: zwei Beschwerdeführer.
Gemeinsamkeiten der Protagonisten
1. Verzögerung der Bauarbeiten des Doppelprojektes. Die privaten Eigentümer der Tiefgarage als Direktbetroffene diskutieren mit der Gemeinde über eine Kostenbeteiligung.
2. Zwei Rekurrenten (keine Direktbetroffene) verlangen ihr Recht als Stimmbürger bis zur letztmöglichen Instanz.
3. Die effektiven Mehrkosten der Verzögerung und einen allfälligen Finanzierungskompromiss können erst nach Abschluss der Bauarbeiten beziffert werden.
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