Haftungsfragen am Hang gelöst

Von Zolliker Zumiker Bote ‒ 27. September 2024

Endlich eine Einigung: Nach dem Hangrutsch an der Trichtenhauserstrasse fanden Gemeinde und Grundstück­besitzer eine Lösung. (Bild: cef)

Am 17. Dezember 2023 stürzte ein Velofahrer auf der Trichtenhauserstrasse, nachdem Erdmassen aufgrund von Dauerregen den Hang hinuntergerutscht waren. Die Strasse blieb nach dem Einsatz von Polizei und Feuerwehr gesperrt. Anfangs Januar berichtete der Zolliker Zumiker Bote darüber.

Im Dezember kam es an der Trichtenhauserstrasse auf dem Grundstück der Familie Heer zu einem grösseren Hangrutsch, der die Gemeindestrasse mit Erdmassen und Schlamm verschmutzte. Welche Ursachen neben dem niederschlagsreichen Wetter zum Hangrutsch geführt haben, konnte nicht bestimmt werden. Eine ­unklare Rechtslage entstand, da juristische Sachverständige unterschiedliche Auffassungen hatten, wer die Kosten für die Hangsicherung zu tragen hat. Nun wurde aussergerichtlich eine einvernehmliche Lösung mit den Grundeigentümern gefunden, um einerseits die Sicherheit der Strasse langfristig zu gewährleisten und anderseits die Verantwortlichkeiten für die erforderlichen baulichen Massnahmen und die Kostenübernahme zu klären. Die Familie Heer tritt den betroffenen Teil des Grundstücks entschädigungslos an die Gemeinde ab. Im Gegenzug übernimmt die Gemeinde die Realisierung der notwendigen Hangsanierung und trägt alle damit verbundenen Kosten. Die bis heute angefallenen Kosten in der Höhe von 175 000 Franken werden ebenfalls von der Gemeinde übernommen.

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