In kleinen Schritten zum Ziel

Von Aline Sloksnath ‒ 27. September 2024

Trotz Entzug der aufschiebenden Wirkung des Rekurses kann auf dem Dorfplatz nach wie vor nicht gebaut werden. (Bild: zvg)

Das Bundesgericht hat dem Dorfplatzrekurs die aufschiebende Wirkung entzogen. ­Gebaut werden kann trotzdem noch nicht.

Mehr als zwei Jahre ist es her, seit die Zumiker Gemeindeversammlung Ja zur Erneuerung des Dorfplatzes (und zur Sanierung der Tiefgarage) gesagt hat. Seither ist viel passiert – und trotzdem wenig. Gegen das Ja zum Dorfplatz wurde Rekurs eingelegt, der weite Kreise zog. Sowohl Bezirksgericht als auch Verwaltungsgericht wiesen ihn ab, seither liegt er beim Bundesgericht. Vor kurzem hat dieses der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen – inhaltlich ist noch nichts entschieden. Die Gemeinde rechnet bis Ende Jahr mit dem Entschluss und ist zuversichtlich, dass auch die oberste Instanz den Vorinstanzen folgen wird.

Kann nun mit dem Bau begonnen werden? So einfach ist es nicht: «Durch den Entzug der aufschiebenden Wirkung können wir weiterplanen. Doch da es bei der Kostenbeteiligung und dem Umfang der Parkgaragen-Sanierung noch keine Einigung gibt, könnten wir ohnehin noch nicht mit dem Bau beginnen», erklärt Gemeindeschreiber Thomas Kauflin auf Anfrage.

Die Projekte Dorfplatz und Tiefgarage sind eng verbunden, sie beeinflussen sich gegenseitig. An der Tiefgarage sind drei Parteien als Eigentümerinnen beteiligt: Die Gemeinde zur Hälfte und zwei Privatparteien zu rund je einem Viertel. Die Kosten der Sanierung sollten entsprechend geteilt werden, eine zufriedenstellende Lösung für alle drei Parteien ist trotz mehrerer Gesprächsrunden noch nicht gefunden. «Der Gemeinderat wird keinen ‹Deal› eingehen können, da er sich an die damalige Abstimmungsvorlage und die Aussagen im Abstimmungstext halten muss, die auf den damaligen Vereinbarungen zwischen den Parteien beruhten», erklärt Thomas Kauflin. Und weiter: «Deshalb sind bis zu einer definitiven Klärung weitere Schritte notwendig – seien es Gespräche oder aber die gerichtliche Klärung der Kostentragungs-Pflichten.» Die Gemeinde wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass rasch möglichst mit den Bauarbeiten begonnen werden kann: «Dabei geht es auch darum, die Folgekosten der Verzögerungen für die Gemeinde möglichst tief zu halten (insbesondere für die notwendig gewordene juristische Beratung und die weiterhin steigenden Baukosten).»

Dieser erste Entscheid des Bundesgerichts beeinflusst nur einen kleinen Schritt. Wie dem jüngsten Sitzungsbericht des Gemeinderates zu entnehmen ist, kann dieser nun die Auftragsvergaben an die jeweiligen Generalpartner (ARGE Eckhaus/Pasquale beim Dorfplatz und Hunziker Betatech AG bei der Tiefgarage) fortsetzen. Er genehmigte diese basierend auf den seit langer Zeit rechtskräftigen Zuschlagsverfügungen.

Eine positive Meldung gibt es: Das Ristorante Pizzeria Italia 2000 darf länger bleiben. Die Gemeinde und die Zentrumscafé Zumikon AG hätten einen Weg gefunden, den Vertrag mit dem Betreiber nochmals zu verlängern. Bis im Sommer 2025, vielleicht auch länger, hat Zumikon also weiterhin eine Dorfbeiz mitten im Geschehen.

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