Von Claudia Eberle-Fröhlich ‒ 4. Oktober 2024
Die Mieterschaft des ehemaligen Altersheims am See wusste von Anfang an, dass ihre neue Bleibe kein Zuhause für immer sein würde: Das Projekt Interim vermietet Liegenschaften explizit zur Zwischennutzung. Das gilt auch für das Haus am See, das die Gemeinde Zollikon dem Projekt Interim seit vier Jahren als Gebrauchsleihe zur Verfügung stellt. Nun hat ein Teil der Hausbewohnenden die Kündigung auf Ende Jahr erhalten, ein weiterer Teil auf April 2025.
Nachdem der Kanton per 1. Juli 2024 die Aufnahmequote von Asylsuchenden von 1,3 auf 1,6 Prozent angehoben hat, liegt die Vermutung nahe, dass die Gemeinde die Liegenschaft als Flüchtlingsunterkunft benötigt. Estelle Thomet, Abteilungsleiterin Gesellschaft, bestätigt: «Ab Sommer 2025 ist die Nutzung von zwanzig Zimmern, also nicht des ganzen Hauses zur Unterbringung von Personen im Asylbereich geplant, falls sich die Asylsituation nicht grundsätzlich ändert.»
Das vorsorgliche Bereitstellen für die Ankunft weiterer Asylsuchender ist nötig, um die erhöhte Quote auch nächstes Jahr zu bewältigen. «Es müssen Unterkünfte für zusätzlich 41 Personen bereitgestellt werden», erklärt Estelle Thomet. Die Zuweisungen durch den Kanton erfolgen laufen, die Unterkünfte müssen deshalb bereits heute bereitstehen. Zollikon ist gewappnet: Zurzeit sind Asylsuchende in Gastfamilien untergebracht, in Wohnungen, die Private kostenlos angeboten haben, in eigens durch die Personen aus dem Asylbereich angemietete Wohnungen und in Wohnungen, die von der Sozialbehörde angemietet werden.
Die zusätzlichen zwanzig Zimmer im Haus am See benötigt die Gemeinde gemäss Estelle Thomet im Hinblick darauf, dass der Gemeinde bis nächsten Frühsommer sukzessive Wohnraum aufgrund von befristeten Mietverträgen wegfallen wird. Zudem stellt die Abteilungsleiterin fest, dass Gastfamilienangebote oder die Bereitschaft, Wohnräume kostenlos zur Verfügung zu stellen, mit zunehmender Dauer abnehmen.
Wie lange das Altersheim am See Flüchtlingen zur Verfügung stehen soll, steht noch nicht eindeutig fest. «Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Gebrauchsleihe mit dem Projekt Interim ist bis Ende 2026 befristet», erklärt die Abteilungsleiterin. Wie die Unterkunft danach organisiert wird, hängt von der Entwicklung der Asylsituation und von dem verfügbaren Wohnraum ab.
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