Von Claudia Eberle-Fröhlich ‒ 18. Oktober 2024
Gestützt auf die neue Quote bewilligte die Sozialbehörde für die Leistung der ORS AG einen wiederkehrenden Kredit von 551 500 Franken. Die Rechnung: 120 Personen×12.50 pro Tag für 365 Tage = 547 500 Franken; dazu kommen 4000 Franken für Zusatzleistungen. Nur 120 Personen, weil nicht alle wirtschaftliche Hilfe beanspruchen.
Was unter Asylkoordination fällt, erklärt Estelle Thomet, Abteilungsleiterin Gesellschaft: wirtschaftliche und persönliche Hilfe wie Budgetberechnungen, Integrationsmassnahmen, Beratung zur Bewältigung des Alltags und Kontakt mit Behörden. Weiter Administration und Gesundheitskosten, Unterbringung und Bewirtschaftung der Liegenschaften sowie Pikett für Notfälle. Das Organisieren der Liegenschaften sei jedoch Aufgabe der Gemeinde.
Seit dem Frühjahr 2022 hat die Sozialbehörde mehrfach Wohnraum für Asylsuchende angemietet. Basierend auf der neuen Quote bewilligte sie nun einen wiederkehrenden Kredit von 337 000 Franken für die Mietkosten. Dabei stellt sich die Frage, welche Personen die Gemeinde und welche der Kanton zu betreuen hat. Estelle Thomet: «Die Gemeinden sind nach wie vor für die Betreuung der ihnen zugewiesenen Asylsuchenden zuständig. Leben sie noch in Durchgangszentren, ist der Kanton zuständig. Die 337 000 Franken beinhalten auch die Kosten für 20 Zimmer ab 1. Juni 2025 im Altersheim am See. Stichmonat für die Berechnung ist der Juli 2025, da ab dann – ohne Änderung der Aufnahmequote – die Situation stabil bleiben sollte.
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