Von Zolliker Zumiker Bote ‒ 25. Oktober 2024
Der Zolliker Gemeinderat verabschiedete Ende August die Vorlage zuhanden der Urnenabstimmung vom 24. November. Die amtliche Information dazu wurde aber zu spät geplant – ein fataler Fehler, wie sich herausstellte. Statt für den 11. Oktober wurde die amtliche Publikation im Zolliker Zumiker Boten für den 25. angesetzt – zwei Wochen zu spät, um die gesetzliche Frist von sechs Wochen einhalten zu können. Am 16. Oktober ging ein Rekurs in Sachen «Stimmrechtsbeschwerde» ein. Er verlangte die Verschiebung der zu kurzfristig angesetzten Abstimmung. «Tatsächlich haben wir festgestellt, dass die gesetzliche Anordnungsfrist nicht mehr eingehalten werden kann», erklärt Gemeindeschreiber Markus Metzenthin. «Ein Fehler in unserem Terminkalender.» Die Urnenabstimmung zum Provisorium des Betreuungshauses Rüterwis wird deshalb auf den 9. Februar verschoben. Statt wie geplant aufs kommende Schuljahr 25/26 – falls die Stimmberechtigten zum Kredit von rund 6,5 Millionen Franken Ja sagen – kann die Anlage voraussichtlich erst Ende 2025 in Betrieb genommen werden, denn das Bauprojekt würde ebenfalls verzögert. «Die Lieferfrist für die Modulbauten des Provisoriums beträgt rund sechs Monate.» Was für ein Effekt – ein unscheinbarer Planungsfehler produziert eine weitere, harte Wartefrist für viele Betroffene. Die Einsprache als detailgenau oder gar spitzfindig zu bezeichnen, ist für Markus Metzenthin kein Thema. «Entscheidend sind in diesem Fall die gesetzlichen Fristen.»
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