Von Joachim Lienert ‒ 13. Dezember 2024
Das Bundesverwaltungsgericht hatte Klagen aus Gemeinden im Norden zur falschen Berechnung der Lärmbelastung gutgeheissen. In der Folge wies es das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) an, das SIL-Objektblatt Flughafen Zürich zu überarbeiten. Beim Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) handelt es sich um das Planungsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Seit Dienstag liegt die überarbeitete Fassung vor.
Das revidierte Objektblatt versuche, die Südstarts geradeaus bei Bise zu zementieren, stellt Sascha Ullmann fest. Der Zolliker Gemeindepräsident ist auch Präsident des Fluglärmforums Süd. Er sagt: «Dass mit Südstarts über eines der dichtest besiedelten Gebiete der Schweiz der Lärmabdruck des Flughafens verkleinert würde, ist unwahrscheinlich.» Im Gegenteil: Die Menschen in Oerlikon, Schwamendingen, Gockhausen, im Zollikerberg und in Zumikon, aber auch die Region um Uster würden mit Südstarts geradeaus tagsüber viel stärker belastet.
«Tagsüber» sei dabei ein relativer Begriff, ergänzt Stephan Oehen, Leiter der Geschäftsstelle Fluglärmforum Süd: «Das überarbeitete Objektblatt bereitet den Boden für Südstarts geradeaus bei Bise. Das kann bei uns bis ungefähr hundert Tage im Jahr der Fall sein. Bei dieser Wetterlage wäre schon ab sechs Uhr morgens der Südstart geradeaus möglich.» Die Erfahrung zeige jedoch, dass Skyguide während des Tages selten das Flugregime wechsle. Wenn also am Morgen Bise herrscht, «muss man davon ausgehen, dass der Südstart den ganzen Tag bis zum Betriebsschluss gelten würde.»
Noch sind die Südstarts geradeaus weit entfernt von der Umsetzung: Sie müssen dereinst im Betriebsreglement verankert und von allen Instanzen bis hin zum Bundesgericht gutgeheissen werden. Doch Stephan Oehen warnt, man solle wachsam bleiben: «Jetzt fängt es an einzuschenken. Wir werden die begleitenden Berichte analysieren. Danach werden wir Stellung beziehen. Das Beispiel der Lärmklage aus dem Norden zeigt, dass sich der Widerstand durch Städte und Gemeinden sehr wohl lohnt, auch juristisch.» Als Behördenorganisation, die die Gemeinden und Städte im Süden des Flughafens vertritt, hat das Fluglärmforum Süd dafür bis am 14. Februar Zeit.
Da kommt – oder fliegt – etwas auf die Bevölkerung zu. Doch auch sie darf sich wehren. Sie kann sich noch bis zum 31. Januar zum SIL-Objektblatt äussern.
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