Von Zolliker Zumiker Bote ‒ 20. Dezember 2024
Mit Entscheid vom 5. Dezember hat das kantonale Verwaltungsgericht die Beschwerde betreffend Asylunterkunft vollumfänglich abgewiesen und das Urteil des Bezirksrats Meilen vom 8. Juli 2024 bestätigt. Bemängelt wurde, dass der Gemeinderat den Zusatzkredit von rund 498 000 Franken nicht in eigener Kompetenz hätte bewilligen dürfen. Das Verwaltungsgericht bestätigt nun, dass es sich um gebundene Ausgaben handelt und der Gemeinderat diese Kosten zu recht bewilligt hat.
Nachdem die Stimmberechtigten der Vorlage am 13. Juni 2023 zugestimmt hatten und das Baurekursgericht am 16. Januar 2024 einen Rekurs gegen die erteilte Baubewilligung abgewiesen hat, ist nun ein weiteres Hindernis auf dem Weg zur Asylunterkunft beseitigt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Auf das werden die Rekurrenten jedoch verzichten, wie sie auf Anfrage mitteilen. Den Umsetzungsprozess werden sie weiterhin im Auge behalten und bei Bedarf weitere demokratische Schritte einleiten.
«Wenn der angekündigte Verzicht auf einen Weiterzug tatsächlich Wahrheit wird, werden wir anfangs 2025 Kontakt mit dem beauftragten Bauunternehmen aufnehmen und die Bauplanung angehen können», so der Zumiker Gemeindeschreiber Thomas Kauflin. Wann genau ein Baubeginn möglich sein wird, hänge davon ab, wie gefüllt inzwischen die Auftragsbücher dieses Unternehmens seien.
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