Trichtenhausermühle: «Der Beschluss ist ungesetzlich»

Von Joachim Lienert ‒ 20. Dezember 2024

Gegen den Beschluss der ­Gemeindeversammlung zur Trichtenhausermühle ist im Nachgang ein Rekurs beim Bezirksrat Meilen eingegangen. Rekurrent Leo Müller be­mängelt «die Finanzierung eines privaten Projekts».

Wird der Stimmrechtsrekurs zu einer erzögerung von Sanierung und Wiedereröffnung des ­Restaurants führen? (Bild: zzb)
Wird der Stimmrechtsrekurs zu einer Verzögerung von Sanierung und Wiedereröffnung des ­Restaurants führen? (Archivild: zzb)

Am 4. Dezember stimmte die Gemeindeversammlung mit grosser Mehrheit dem
Vorschlag zu, den der Gemeinderat mit den Eigentümern der Trichten­hausermühle erarbeitet hatte. Diese verpflichten sich, die Liegenschaft zu sanieren und 30 Jahre ein Restaurant zu betreiben oder betreiben zu lassen. Im Gegenzug bezahlt die Gemeinde 50 000 Franken pro Betriebsjahr, insgesamt 1,5 Mio. Franken.

Gegen diesen Entscheid legte der Zolliker Leo Müller nun Rekurs ein. Er moniert, die Finanzierung privater Projekte sei nicht Aufgabe der öffentlichen Hand. Zudem sei die Zuständigkeit der Gemeinde durch das Gesetz abschliessend geregelt. Die Gemeindeversammlung sei nicht befugt, diese Kompetenz zu erweitern. Der Stimmrechtsrekurs verlangt, das Abstimmungsresultat als nichtig zu erklären.

Der Gemeinderat beantragt, auf den Rekurs nicht einzutreten, da der ­Rekurrent keine Verletzung von ­Verfahrensvorschriften vorgebracht habe. Zudem sei der demokratische Prozess eingehalten worden. Gemäss der verfassungsrechtlich verankerten Gemeindeautonomie könne eine Gemeinde auch ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung typisch lokale Aufgaben übernehmen. Zudem handle es sich nicht um die Bevorzugung eines Restaurants, sondern um die Entschädigung von Privaten für die Einschränkung ihrer Eigentumsrechte, damit ein kulturell und sozial bedeutender Treffpunkt erhalten bleibt.

Leo Müller hingegen ist überzeugt: «Der Beschluss ist völlig ungesetzlich. Man kann nicht einfach Private über eine Gemeindeversammlung unterstützen.» Komme das durch, könne jeder in Zollikon die hohle Hand machen und auf Gleichbehandlung pochen. Die Versammlung habe ihre Kompetenz klar überschritten: «Die Trichtenhausermühle ist in Privatbesitz. Die Eigentümer sollen entscheiden, was sie machen möchten – mit privaten, nicht mit öffentlichen Geldern.»

Die Gemeinde will weiterhin mit den Grundeigentümern einen Vertrag ausarbeiten. Unterzeichnen kann sie ihn jedoch erst dann, wenn der Bezirksrat den Rekurs rechtskräftig abgewiesen hat. Ob dieser zur Verzögerung von Sanierung und Wiedereröffnung des ­Restaurants führt, ist laut Gemeindeschreiber Markus Metzenthin derzeit schwer abzuschätzen.

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