Von Joachim Lienert ‒ 24. Januar 2025

Der Untertitel der ZLV erhellt schon mehr: «Stärkung der Betreuung im Alter ausserhalb von Heimen für Personen mit EL zur AHV». Die Neuerung trat am 1. Januar im Kanton Zürich in Kraft und wirkt sich konkret auf Gemeinden aus – auch auf Zollikon und Zumikon. Estelle Thomet, Abteilungsleiterin Gesellschaft der Gemeinde Zollikon, fasst die Verordnung so zusammen: «Neu können ältere Menschen, die Zusatzleistungen beziehen oder darauf Anspruch haben, auch Betreuungsleistungen, die sie zu Hause benötigen, über die Zusatzleistungen abrechnen.» Das bedeutet eine wesentliche Verbesserung für Seniorinnen und Senioren in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Ziel der ZLV-Änderung ist es unter anderem, frühzeitige Eintritte in ein Heim aus finanziellen Gründen zu vermeiden. «Bislang war häufig der Übertritt in ein Heim nötig, wenn jemand zu wenig finanzielle Mittel hatte, um Unterstützung für die Haushaltsführung oder die psychosoziale Betreuung im Alltag bezahlen zu können. Denn bis anhin wurden die Kosten für den Aufenthalt und die Betreuung erst ab dem stationären Aufenthalt in einem Pflegeheim von den Sozialversicherungen übernommen.»
Die neue ZLV stärkt die Voraussetzungen, damit ältere Menschen mit wenig finanziellen Mitteln möglichst lange selbstbestimmt in ihrem angestammten Umfeld wohnen können. Für die Prüfung, ob jemand Anspruch auf diese zusätzlichen Betreuungsleistungen hat, müssen Gemeinden eine sogenannte Bedarfsbescheinigungsstelle ZLV bestimmen, die die Abklärungen vornimmt. In Zollikon übernimmt diese Aufgabe die Fachstelle Alter und Gesundheit. Sie ist prädestiniert dafür, weil bei ihr das nötige Fachwissen in Pflege und Betreuung sowie sozialen und finanziellen Themen vorhanden ist. Sie wird prüfen, ob eine Person im AHV-Alter einen Bedarf an Betreuungsleistungen hat. Der erweiterte Zusatzleistungskatalog umfasst neu Leistungen wie Transporte zu Mittagstischen, Tages- oder Nachtstrukturen, Mahlzeitendienste, Entlastungsdienste, Betreuung in einem Nachtheim, die Unterstützung bei der Haushaltsführung und psychosoziale Betreuung.
Noch nicht ganz so weit ist die Gemeinde Zumikon. Sie nutzt die vom Kanton gewährte Übergangsfrist bis 31. Dezember 2026 für die Evaluation einer allfälligen Schaffung oder zumindest für die Bezeichnung einer Stelle, die die Bedarfsabklärungen vornehmen wird. Zumikon rechnet für Beratung und Abklärung mit zusätzlich mindestens zehn bis zwanzig Stellenprozenten. Gemeindeschreiber Thomas Kauflin erläutert auf Anfrage: «Momentan fehlen uns diese Ressourcen noch, in einem ersten Schritt wird übergangsweise die Zusammenarbeit mit einer externen Stelle geprüft. Bis dies so weit ist, muss vorerst die Abklärung beim Arzt erfolgen.»
In Zollikon ist die Fachstelle Alter und Gesundheit bereit für das «Quasi-Pilotprojekt». Estelle Thomet sagt: «Wir freuen uns über jede Anfrage. Wir sind nahe an den Leuten und möchten ihnen niederschwellig ermöglichen, sich bedarfsgerechte Unterstützung zu holen.» Die Gemeinde Zollikon hat alle Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen im AHV-Alter angeschrieben. Die Fachstelle führte bereits erste Gespräche mit Menschen, die von der neuen Verordnung betroffen sind. Auch wurden bereits erste Bedarfsbescheinigungen ausgestellt. Die neuesten Zahlen 2024 aus Zollikon besagen, dass zurzeit 178 Menschen im AHV-Alter Zusatzleistungen beziehen. Mit der Ausweitung des Leistungskatalogs können neu allenfalls auch Personen Zusatzleistungen beziehen, die bislang unter den finanziellen Schwellenwert gefallen sind. Denn mit dem erweiterten Zusatzleistungskatalog könnte ein Ausgabenüberschuss entstehen. Estelle Thomet steht der angepassten ZLV positiv gegenüber: «Der Hintergrund liegt im Prinzip ‹ambulant vor stationär›. Das neue Angebot kann zu mehr Selbstbestimmung für ältere Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen führen. Sie werden nicht mehr gezwungen sein, ihr Zuhause einzig aus finanziellen Gründen zu verlassen.»
Ob die Anpassung der ZLV zu Mehrkosten führt, kann Estelle Thomet noch nicht abschätzen. Das gilt auch für Zumikon, wie Thomas Kauflin bestätigt: «Aus unserer Sicht ist es heute noch nicht möglich, die Mehrkosten zu beziffern. Die Leistungen sind durch den Kanton und die Gemeinden zu finanzieren. Der neue Anspruch verursacht zwar Mehrkosten, auf der anderen Seite verspricht man sich aber auch Einsparungen dank Verzögerung oder Verhinderung von kostenintensiven Heimeintritten.» Genau auf dieser Überlegung beruht die angepasste ZLV: Der Kanton Zürich erhofft sich eine gewisse Verlangsamung der Kostenzunahme, weil Seniorinnen und Senioren länger zu Hause wohnen bleiben können.
Während in Zumikon aktuell noch der Gang zum Arzt oder zur Ärztin nötig ist, um einen Bedarf nach Betreuungsleistungen im Rahmen der neuen ZLV abklären zu lassen, lädt die Gemeinde Zollikon alle möglicherweise betroffenen Menschen dazu ein, sich bei der Fachstelle Alter und Gesundheit zu melden. Im Mai wird sie zudem eine Infoveranstaltung über die Neuerungen für Interessierte durchführen.
ANMELDEN
Herzlich willkommen! Melden Sie sich mit Ihrem Konto an.