Von Brigitte Selden ‒ 7. Februar 2025
In Zumikon kämpfen Kritiker gegen den Bau einer geplanten Asylunterkunft. Einer der Hauptkritikpunkte ist der Standort neben dem Schulhaus. Vor eineinhalb Jahren sprach sich die Gemeindeversammlung relativ knapp für den Bau aus und bewilligte einen Kredit von knapp 4,5 Millionen Franken für eine Unterkunft für bis zu 48 Personen. Doch der Rechtsstreit ging weiter. Aus den Reihen des Komitees «Asylzentrum Farlifang Nein» ging gegen den Entscheid ein Stimmrechtsrekurs ein. Unmittelbar vor Jahresende konnte der Gemeinderat vermelden, dass das Verwaltungsgericht diese Beschwerde abgewiesen hatte. Das Gericht bestätigte in seinem Entscheid vom 5. Dezember 2024, dass der Gemeinderat den Zusatzkredit in Höhe von rund 498 000 Franken zu Recht als gebundene Ausgabe in eigener Kompetenz bewilligt hatte. Zunächst hiess es, dass die Rekurrenten auf einen Weiterzug an das Bundesgericht verzichten würden (ZoZuBo, Ausgabe 51/52 vom 20.12.2024).
Nun teilte jedoch der Gemeinderat im Sitzungsbericht vom 30. Januar 2025 mit, dass die Beschwerdeführerin den Entscheid des Verwaltungsgerichts an das Bundesgericht weitergezogen habe. Der Gemeinderat kündigt an, gemeinsam mit dem bevollmächtigten Rechtsanwalt eine Stellungnahme zur Beschwerde auszuarbeiten. In der Beschwerde sei auch verlangt worden, dass das Bundesgericht eine aufschiebende Wirkung verfüge, schreibt der Gemeinderat weiter. Über diesen Punkt werde das Bundesgericht in den nächsten Wochen entscheiden; erst danach erfolge die Beurteilung der Beschwerde. Der Gemeinderat bedauert diesen Weiterzug, weil er zu einer Zeitverzögerung führt, aus der erwartungsgemäss Probleme bei der Unterbringung von Asylsuchenden resultieren, und weil sich das Projekt voraussichtlich verteuert. Dazu kommen weitere Kosten für den Anwalt und die externe Unterbringung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge.
Auf Anfrage des ZoZuBo sagt Gemeindeschreiber Thomas Kauflin, es sei leider unklar, wie lange das Urteil des Bundesgerichts auf sich warten lasse. «Im Fall Tiefgarage/Dorfplatz ist die Stimmrechtsbeschwerde am 1. Juli 2024 beim Bundesgericht eingegangen. Nach nunmehr sieben Monaten warten wir noch immer auf ein endgültiges Urteil», so Thomas Kauflin. Vorab würde das Bundesgericht aber auch zur Asylunterkunft entscheiden, ob der Beschwerde eine aufschiebende Wirkung zukomme oder nicht. «Dieses erste Teil-Urteil erhoffen wir uns bis Ende Februar», sagt der Gemeindeschreiber.
Zur Frage nach möglichen Szenarien führt Thomas Kauflin weiter aus: «Wir gehen davon aus, dass das Bundesgericht der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zusprechen wird.» Sollte dies geschehen, werde die Gemeinde die Vorbereitungen zum Bau der Asylunterkunft so rasch wie möglich vorantreiben, etwa Detailplanung, Bereinigung der Baubewilligungsauflagen, Terminierung der Arbeiten und allgemeine Arbeitsvorbereitungen. Sollte der Beschwerde vom Bundesgericht eine aufschiebende Wirkung zugesprochen werden, müsste die Gemeinde wohl das endgültige Urteil des Gerichts abwarten, so der Gemeindeschreiber. Er unterstreicht, dass sich neben dem zeitlichen Bedarf auch die Kosten erneut erhöhen dürften.
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