Von Aline Sloksnath ‒ 21. Februar 2025

Flüsse, Bäche, Moore, Wiesen, Weiden, Felsen, alte Bäume und Hecken – sie alle können zum Natur- und Landschaftsschutzinventar gehören. Es macht potenzielle Schutzinteressen sichtbar – und hilft, besondere Objekte zu erkennen und zu bewahren.
Rund 40 Jahre sind es her, seit für Zollikon ein kommunales Natur- und Landschaftsschutzinventar erstellt wurde. Nun wurde es erstmals aktualisiert, es gilt seit dem 5. Februar. Wie der Gemeinderat in seinem jüngsten Verhandlungsbericht schreibt, hat die im Mai 2023 beauftragte Firma Quadra GmbH das Inventar systematisch überarbeitet und von 33 auf 67 Objekte erhöht. Woher kommt diese Verdoppelung? «Die Sichtweise auf den Naturschutz hat sich in den letzten 40 Jahren verändert», erklärt Jeannine Zeller, Abteilungsleiterin Bauabteilung der Gemeinde Zollikon, auf Nachfrage. Überprüft wurden zudem nicht nur Objekte, die bereits vorhanden waren, sondern es wurde das gesamte Gemeindegebiet nach neuen durchsucht.
Was bedeutet das nun konkret für Zolliker und Zollikerinnen, die Land besitzen, auf dem sich ein solches Objekt befindet? «Das Landschaftsschutzinventar ist kein grundeigentümerverbindliches Instrument. Das heisst, es sind keine besonderen rechtlichen Pflichten zu erfüllen», erklärt Melanie Marday-Wettstein, Kommunikationsverantwortliche der Gemeinde Zollikon. Betroffene Personen können den möglichen Schutzwert ihres Objekts im Einzelfall prüfen lassen.
Für die Behörde hingegen ist das Landschaftsschutzinventar verbindlich – auch wenn darin erst die potenziell schützenswerten Objekte deklariert sind. «Würde ein solches Objekt durch eine äussere Massnahme tangiert, müsste der eigentliche Schutzwert mit den definitiven Schutzmassnahmen festgelegt werden», so Melanie Marday-Wettstein. Was im üblichen Rahmen des Tagesgeschäfts der Bauabteilung geschähe. Das bedeutet: Wenn jemand eine bauliche Veränderung plant, etwa ein Gebäude errichten oder einen Baum fällen möchte, muss die Gemeinde prüfen, ob und welcher Teil des Inventarobjekts tatsächlich unter Schutz gestellt werden sollte. «Dies geschieht nicht auf Kosten der Grundeigentümer, die Kosten werden von der Gemeinde getragen», erläutert Jeannine Zeller.
Sollte jemand neu im Besitz eines inventarisierten Schutzobjekts sein, wird die Person schriftlich von der Gemeinde darüber informiert. Diese Schreiben werden demnächst versendet.
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