Von Joachim Lienert ‒ 21. Februar 2025

Im Rahmen des Richtplanverfahrens können Private, Verbände, Parteien und Gemeinden bis am 14. März Einspruch gegen den Deponiestandort erheben. Wie Gemeinderat und Bauvorstand Dorian Selz sagt, schickt die Gemeinde Ende dieser Woche eine eigene Einwendung an den Kanton im Namen der Gemeinde: «Wir haben diese im Gemeinderat beschlossen. Damit sie sogenannt ‹amtsfest› ist, reichen wir sie jetzt mit den beiden Unterschriften von Gemeindeschreiber Markus Metzenthin und Gemeindepräsident Sascha Ullmann ein.»
Für ihre Einwendung führt die Gemeinde zwei Hauptargumente ins Feld. Erstens sei das Gebiet Brunnenwisen ein wertvolles Biotop, das geschützte Arten in grosser Zahl beheimatet. Die seltenen Funde von Amphibien, Schnecken, Flechten, Pilzen und Moosen zeugten von einem ausserordentlichen Wert. Eine grosse Zahl davon ist auf den «Roten Listen» der uneingeschränkt zu schützenden Arten aufgeführt. Zudem liege der Deponieperimeter weniger als hundert Meter von bestehenden Wohngebieten entfernt. Beide Punkte erfüllen gemäss der Gesamtschau Deponien des Kantons Kriterien, welche die Festlegung eines Deponiestandorts zwingend ausschliessen.
Beim Naturschutz würden zudem nicht nur die geschützten Tier- und Pflanzenarten ausser Acht gelassen, sondern auch das direkt angrenzende kantonal geschützte Natur- und Landschaftsschutzgebiet Wehrenbachtobel, verschiedene Objekte aus dem kommunalen Naturschutzinventar sowie die Bedeutung des Gebietes als wichtiges und wertvolles Naherholungsgebiet.
Der Gemeinderat erachtet zudem die verkehrstechnische Erschliessung des Standorts als völlig ungenügend. Die Zufahrt würde durch dicht besiedelte Gebiete mit heute schon überlasteten Verkehrsknoten führen. Enge Kurven, schmale Strassen und in den Strassenraum ragende Gebäude verunmöglichten eine verkehrssichere Befahrung mit Lastwagen. Als nicht haltbar stuft die Gemeinde den Planungshorizont von 40 Jahren ein, auf dem der Revisionsentwurf basiert. Zusätzlich werde ein Deponievolumen festgelegt, das rund dem Doppelten des tatsächlich prognostizierten Bedarfs entspricht. «Damit wird das für eine flexible Planung notwendige Mass weit überschritten», heisst es in der Mitteilung des Gemeinderats.
In ihre Überlegungen nicht aufgenommen hat die Gemeinde die vielerorts befürchtete Belastung des Grund- und Trinkwassers. «Dieses Argument hat sicher seine Berechtigung», sagt Dorian Selz. «Die Deponie kommt auf den höchsten Punkt eines Ausläufers des Pfannenstils zu liegen. Weiter unten fliesst der Wehrenbach durch, und dann kommt der See, wo Trinkwasser abgeschöpft wird.» Der Kanton ist aber der Meinung, dass sich eine Deponie mit einem absolut sicher abgedichteten Boden betreiben liesse. «Da stünde dann Aussage gegen Aussage. Wir wollen uns bei unserer Einwendung in erster Linie auf Fakten konzentrieren, wo wir klar der Meinung sind, dass der Kriterienkatalog, den das AWEL selbst aufgestellt hat, nicht eingehalten wird. Da sehen wir die grössten Chancen für Einwendungen.» Selbstverständlich sei es aber jedem und jeder überlassen, mit weiteren Argumenten gegen den Deponiestandort zu kämpfen. Die Gemeinde ruft denn auch die Bevölkerung von Zollikon und den benachbarten Gemeinden und Quartieren dazu auf, sich mit eigenen Einwendungen gegen den Deponiestandort zur Wehr zu setzen. Sie stellt auf ihrer Website Vorlagen für Einwendungen von Privatpersonen zur Verfügung. In diesen sind die wichtigsten Gründe aufgeführt, die gegen eine Festlegung des Gebiets als Deponiestandort sprechen.
Einwendungen gegen den Deponiestandort durch die Bevölkerung: Die Anhörung und öffentliche Auflage der Teilrevision 2024 dauert noch bis zum 14. März. Alle Personen können Einwendungen schriftlich oder über ein Online-Formular einreichen. Musterformulare und Angaben zum Vorgehen finden sich unter www.zollikon.ch und unter www.deponie-zollikon.ch.
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