Von Claudia Eberle-Fröhlich ‒ 28. Februar 2025

Autofahrer und Autofahrerinnen seien beruhigt: Es sind keine neuen Geschwindigkeitsüberwachungen. Federico Buzzi, Spezialist Entwicklungsprojekte beim kantonalen Tiefbauamt, erklärt uns, dass es sich um Strassenwetterstationen handelt, die Glättewarnungen auf Kantonsstrassen präziser und zuverlässiger machen. Die Stationen messen die Boden- und Lufttemperatur sowie die Luftfeuchtigkeit. Die Kamerabilder vom Strassenbelag werden genutzt, um Niederschlagsarten und Anzeichen von Winterglätte zu erkennen. Im vergangenen Herbst hat der Kanton begonnen, an ausgewählten Standorten Messstationen zu installieren. Eine weitere Anlage ist auf der Binzstrasse zwischen Zollikon und der Binz geplant, bis Ende Sommer sollen es rund 120 Stationen im ganzen Kanton sein. An der Seestrasse in Zollikon wird es keine geben, hingegen in Stäfa und Meilen.
Mit der Wetterkamera können die Mitarbeitenden des kantonalen Tiefbauamts innerhalb von 36 Stunden prüfen, ob die Strasse schneefrei oder schneebedeckt ist. Zudem sehen sie, ob die Strasse trocken und bei minus drei Grad eisfrei ist. Liegt die Temperatur hingegen bei 0,5 Grad nasser Strasse, ist ein Salzeinsatz zu planen. Mit dem Projekt «Winterdienstzentrale» will der Kanton das Winterdienstsystem modernisieren und datenbasiert transformieren. Mit dieser Überwachung können Kontrollfahrten reduziert werden; bis anhin wurden jährlich bis zu 320 000 Kilometer gefahren, 50 bis 80 Fahrten pro Winter. «Dank der neuen Technologie können wir diesen Aufwand massiv reduzieren und die zehn Mitarbeitenden, welche bisher die nächtlichen Kontrollfahrten gemacht haben, können zukünftig für den Räumungsdienst eingesetzt werden», erklärt Federico Buzzi. Bei Schneefall von über 20 Zentimeter sind auf den Kantonsstrassen und Autobahnen rund 250 Fahrzeuge für die Schneeräumung unterwegs. Rund drei Viertel davon sind private Transport-, Garten- und Landwirtschaftsunternehmer aus den jeweiligen Regionen.
«Wichtig zu erwähnen ist, dass keine Film-, sondern Fotokameras installiert sind. Die 10-minütlichen Standbilder werden nach 24 Stunden gelöscht. Zugriff hat ausschliesslich die Einsatzleitung des Winterdienstes sowie die vier Projektmitarbeitenden», betont Federico Buzzi. «Die Gesichtserkennung ist nicht möglich, der Datenschutz ist gewährleistet, die Kamera muss den Strassenzustand und den Belag erkennen und nicht die Personen oder Fahrzeuge.»
Die Installationen bleiben auch im Sommer in Betrieb, allerdings wird die Kamera für den Strassenzustand ausgeschaltet. Dabei wird Energie gespart und die Kosten für die Datenübertragung. Solarpanels und Batterien versorgen die Anlagen, die 15 000 bis 20 000 Franken kosten (inklusive Planung, Montage, Berechnung der Statik usw.). Sie sind autark und rund um die Uhr mit Strom versorgt. Die Anlage selbst hat eine Lebensdauer von mindestens 50 Jahren, lediglich die Sensoren müssten alle zehn bis fünfzehn Jahre ersetzt werden. Die Wetterdaten (ohne Bilder) hingegen werden das ganze Jahr über erfasst und für andere Abteilungen genutzt, etwa für die Strassensicherheit und Unfallstatistiken. Zudem besteht ein Vertrag mit Meteo Schweiz.
«Die Standorte wurden vor eineinhalb Jahren zusammen mit den Mitarbeitenden des Strassenunterhalts festgelegt», berichtet Federico Buzzi. «An mehreren Workshops haben wir die kritischen Temperatur- und Verkehrspunkte identifiziert. Wichtig ist uns auch, im Zollikerberg aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sowie der Situation mit der Forchbahn und Bussen einen reibungslosen und sicheren Verkehrsfluss für den kommenden Winter sicherzustellen.»
Wetterkameras ohne Baubewilligung
Plötzlich standen sie da, die Strassenwetterstationen – offenbar ohne Baubewilligung. Das Tiefbauamt des Kantons Zürich (TBA) erklärte auf Anfrage des Zolliker Zumiker Boten die Sachlage. Gemäss Strassengesetz (StrG) ist das TBA zuständig für Bau und Unterhalt der Staatsstrassen. Dazu gehört auch der Winterdienst. Anlagen, die seiner Ausführung dienen, stellen Bauten bzw. Einrichtungen dar, die dem bestimmungsgemässen Gebrauch und der technischen Sicherung der Strasse dienen. Damit gehören sie, wie zum Beispiel auch Verkehrsregelungs- und Beleuchtungsanlagen, zur Strasse (§ 3 StrG); ihr Bau untersteht folglich nicht dem Planungs- und Baugesetz (PBG), sondern dem Strassengesetz. Ein Baubewilligungsverfahren gemäss PBG und Bauverfahrensordnung ist deshalb ausdrücklich nicht nötig. Das TBA kann die entsprechenden Einrichtungen sowohl auf eigenen als auch auf Grundstücken Dritter anbringen, soweit dabei die Einwirkung auf die Grundstücksnutzung geringfügig bleibt. (zzb)
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