Von Joachim Lienert ‒ 28. Februar 2025

An der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2024 wurde der Gemeinderat ermächtigt, mit den Eigentümern der Liegenschaft Trichtenhausermühle einen Vertrag zum Erhalt des Restaurationsbetriebs abzuschliessen. Die Eigentümer verpflichten sich, die Liegenschaft zu sanieren und für die Dauer von 30 Jahren einen Restaurationsbetrieb zu betreiben bzw. betreiben zu lassen. Im Gegenzug bezahlt die Gemeinde jährlich 50 000 Franken, insgesamt 1,5 Millionen Franken.
Gegen diesen Beschluss hatte der Zolliker Leo Müller nach der Gemeindeversammlung einen Stimmrechtsrekurs eingereicht (ZoZuBo 51/2024). Der Bezirksrat Meilen beschloss am 6. Februar, auf diesen Rekurs nicht einzutreten.
Leo Müller hat dazu eine klare Meinung, wie er auf Nachfrage sagt: «Der Entscheid ist falsch.» Aus seiner Sicht werden gleich drei Artikel der Bundesverfassung verletzt: die Gleichbehandlung der Wirtschaftssubjekte durch die Institutionen, der Vorrang der Bundesverfassung vor kantonalem und kommunalem Recht sowie die Grundsätze der Wirtschaftsordnung. Massnahmen, die sich gegen diese richten, seien nur zulässig, wenn sie in der Bundesverfassung oder durch kantonale Regalrechte begründet seien. «Sonst könnte ja jeder kommen und von der Gemeinde verlangen: Ich will auch 1,5 Millionen für mein Restaurant.» Ein Hauptproblem sieht er darin, dass im Durchschnitt, wie er ausgerechnet habe, gerade mal 2,6 Prozent der Stimmberechtigten an einer Gemeindeversammlung anwesend sind. Das habe nichts mehr mit Demokratie zu tun. «Wenn Geld ausgegeben werden soll, ruft man einfach eine Interessengruppe zusammen, und die beschliesst das Geschäft dann an der Gemeindeversammlung. Für mich ist das die absolute Willkür.» Er sagt aber auch: «Ich habe weder die Energie noch das Geld, um jetzt als Einzelner über diese Stimmrechtsbeschwerde hinauszugehen und das weiterzuziehen.»
Der Gemeinderat wiederum möchte nun wie geplant zusammen mit den Grundeigentümern den Vertrag zum Erhalt des Restaurationsbetriebs Trichtenhausermühle ausarbeiten.
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