Von Joachim Lienert ‒ 28. März 2025
Im November 2023 war Gemeinderat Thomas Epprecht, Vorsteher Sicherheit und Liegenschaften, noch voller Zuversicht: «Im Herbst 2026 feiern wir mit allen Einwohnenden die Eröffnung des Dorfplatzes. Darauf freuen wir uns schon», liess er sich seinerzeit im Zolliker Zumiker Boten (47/2023) zitieren. Daraus wird nichts. Vier Personen legten damals Beschwerde gegen die Urnenabstimmung ein. Ihr Einwand: Es hätte eines zusätzlichen Verpflichtungskredits für die Auflösung des Pachtvertrags mit der Zentrumscafé Zumikon AG bedurft. Damit der Gemeinderat diesen als gebundene – also zwingende – Ausgabe betrachten dürfe, wäre ein vorgängiger separater Entscheid der Stimmbevölkerung nötig gewesen.
Zwei Beschwerdeführer zogen den Fall bis vors Bundesgericht. Dieses lehnte im Februar die Beschwerde ab. Was bedeutet das für die Gemeinde? Gemeindeschreiber Thomas Kauflin sagt: «Wir nehmen das Urteil mit Befriedigung zur Kenntnis. Das Bundesgericht ist den Vorinstanzen gefolgt und bestätigt, dass wir alles richtig gemacht haben.»
Einer der beiden Beschwerdeführer ist Conrad Frey. Der Rechtsanwalt aus Zumikon sagt zum Urteil: «Wir haben Stimmrechtsbeschwerde geführt, weil wir die Einhaltung der Vorschriften des Gemeindegesetzes zur Einholung von Krediten gerichtlich überprüfen lassen wollten.» Seines Erachtens hätte das Bundesgericht ebenso gut anders entscheiden können, denn es schreibe, es schliesse sich in ausgesprochenen Zweifelsfällen der von der obersten kantonalen Instanz vertretenen Auffassung an. «Die Stimmrechtsbeschwerde hatte keine aufschiebende Wirkung und war kein Hindernis für die Ausführung des Projekts.»
Diese Aussage kann Thomas Kauflin so nicht bestätigen: «Bis zum Entscheid des Verwaltungsgerichts im Mai 2024 hatte der Rekurs durchaus aufschiebende Wirkung; erst vor Bundesgericht wurde diese nicht mehr gewährt.» Gebaut werden kann jetzt trotzdem noch nicht. Denn da ist noch die Sache mit der Sanierung der Tiefgarage Dorfplatz. In dieser konnte man sich bis heute nicht mit den Miteigentümern über die Kostenbeteiligung einigen. «Es finden weiterhin Gespräche statt. Im Idealfall haben wir im Sommer eine Einigung. Dann könnten wir nach der Phase der Ausführungsplanung mit der Sanierung frühestens im Frühling 2026 beginnen.»
Conrad Frey ist zudem der Auffassung, dass die beiden Teilprojekte Dorfplatz und Tiefgarage in einer Vorlage zur Abstimmung hätten gebracht werden müssen, wenn sie, wie die Gemeinde sagt, miteinander verbunden sind. Thomas Kauflin entgegnet diesem Einwand, dass sich die Gemeinde damals aus verschiedenen Gründen dazu entschieden habe, die Kosten auf beide Projekte aufzuschlüsseln, was damals auch so kommuniziert wurde: So handle es sich bei den beiden Projekten um unterschiedliche Eigentümerschaften und um nicht deckungsgleiche Perimeter. Das Abstimmungsergebnis habe gezeigt, dass es für beide Projekte breite Zustimmung gab. «Das Zusammenfügen zu einem einzigen Projekt hätte zudem gar nichts an den Rekursen oder an der zeitlichen Verzögerung geändert.»
Man könnte natürlich auf die etwas ketzerische Idee kommen, dass die Gemeinde wegen der eben nicht aufschiebenden Wirkung der juristischen Auseinandersetzung sofort loslegen könnte mit dem Bau. Dazu müsste sie einfach selbst sämtliche Kosten übernehmen und parallel dazu die Kostenbeteiligung mit den Miteigentümern auf juristischem oder anders geartetem Weg regeln.
Gemäss der Vorlage von 2023 geht es bei der Sanierung der Parkgarage um 13,37 Millionen Franken,
die privaten Eigentümerschaften sollten dazu einen Anteil von insgesamt 5,93 Millionen Franken beitragen.
Thomas Kauflin meint zu dieser Idee: «Das stimmt: Wenn wir sagen würden, wir zahlen einfach alles, dann könnten wir heute bauen. Aber wir haben bei den Stimmberechtigten durch die Abstimmung die Kreditbewilligung eben mitsamt dieser Kostenbeteiligung durch Dritte eingeholt.» Die ganzen Kosten zumindest im Voraus zu übernehmen, mit dem Risiko, den Anteil der Drittparteien nicht zu erhalten, wird als unklug erachtet.
Und einfach mal mit der Sanierung des Dorfplatzes loslegen? Auch das sei keine Option, sagt der Gemeindeschreiber. «Wenn wir jetzt den Platz erneuern würden, müssten wir ihn später bei der Sanierung der Tiefgarage wieder abdecken.» Und das würde dann noch einmal massive Mehrkosten verursachen. Die Gemeinde drängt deshalb weiterhin auf eine möglichst baldige Einigung mit den beteiligten Mit-
eigentümern.
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