Von Joachim Lienert ‒ 11. April 2025
Mit grossem Mehr von 94 zu 3 Stimmen beschloss die Kirchensynode, das Parlament der reformierten Kirche des Kantons Zürich, am 25. März die Ergänzung der Kirchenordnung mit einer sogenannten «Wahlkirchgemeinde». Der Auslöser war ein Postulat von Peter Nater, Einwohner von Zumikon und Mitglied der Kirchenpflege der reformierten Kirche Zollikon-Zumikon. Er sagt zu den Gründen: «Der Mensch hat ein Zentrum für Religion und eines fürs Leben.» Bei beiden solle er die freie Wahl haben, wo er sich zugehörig fühlt. Es kommt nicht von ungefähr, dass die Initiative mit Gültigkeit im ganzen Kanton gerade aus Zumikon kommt. Schliesslich kennen Zollikon und Zumikon bereits eine starke Durchlässigkeit mit dem Zusammenschluss zu einer Kirchgemeinde. «Es gibt schon lange viele, die in Zollikon wohnen und in Zumikon zur Kirche gehen, oder umgekehrt.» Zahlreiche Junge spreche etwa das Format «Yellow Church» im Zollikerberg mit zeitgenössischer Musik lokaler Gruppen an. Wegen dieses Angebots wählen sie dann die dortige Kirche als ihr christliches Zuhause.
Als weiteres Beispiel nennt er einen Mann, der in Zumikon aufgewachsen und verwurzelt ist, die Kirche besucht und konfirmiert wird. Später zieht er weg, möchte aber in Kontakt mit den Mitgliedern der Kirchgemeinde bleiben. Also entscheidet er sich für die Wahlkirchgemeinde Zumikon. Auf diese Weise bleibt er ihr verbunden und wird über Anlässe ebenso informiert wie über künftige Treffen der ehemaligen Konfirmandinnen und Konfirmanden. Er nennt auch eine Familie, die nur 20 Meter neben der Gemeindegrenze wohnt. In der Nachbargemeinde finden Jugendgottesdienste in unmittelbarer Nähe zum Wohnort statt. «Jetzt können die Kinder in der dortigen Wahlkirchgemeinde aufwachsen und Gottesdienste besuchen.»
Die Steuerpflicht verbleibt bei der Kirchgemeinde des Wohnsitzes. Diese wird der Wahlkirchgemeinde für jedes übergetretene Mitglied eine Pauschale überweisen. Einige andere Kantone kennen die Wahlkirchgemeinde bereits. Peter Nater rechnet nicht damit, dass die Neuerung im Kanton Zürich zu starken Bewegungen führt. «Der Kirchenrat hat bei den Kantonen nachgefragt. Die Wahlfreiheit wird nicht rege genutzt. Aber diejenigen, die sie nutzen, sind glücklich.» Es ist eine kleine Änderung für mehr Wahlfreiheit, die zu einer stärkeren Identifikation mit der selbst gewählten Kirchgemeinde beitragen will.
ANMELDEN
Herzlich willkommen! Melden Sie sich mit Ihrem Konto an.