Farlifang: Zumikon unterliegt vor Bundesgericht

Von Joachim Lienert ‒ 9. Mai 2025

Damit hat Zumikon nicht gerechnet: Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gegen die geplante Asylunterkunft gut. «Zurück auf Feld eins», verlangt das Komitee «Asylzentrum Farlifang Nein». Die dicke Post erreichte die Gemeinde am Montag.

Bleiben für längere Zeit die einzigen Bauten auf dem umstrittenen Grundstück im Farlifang: Vogel- und WC-Häuschen. (Bild: jli)
Bleiben für längere Zeit die einzigen Bauten auf dem umstrittenen Grundstück im Farlifang: Vogel- und WC-Häuschen. (Bild: jli)

«Wir nehmen zur Kenntnis, dass die letzte Instanz anders entschieden hat als die beiden vorherigen», sagt Gemeindeschreiber Thomas Kauflin. Er mag das Urteil nicht beschönigen. «Wir nehmen es mit Verwunderung, aber auch Enttäuschung zur Kenntnis.»

Ganz anders klingt es auf der Gegenseite. Marc Wachter (SVP) vom Komitee «Asylzentrum Farlifang Nein» sagt: «Es ist ein super Zeichen für die Demokratie.» Der Zolliker Zumiker Bote hat mehrfach berichtet. Zur Erinnerung: Im Juni 2023 sprach sich die Gemeindeversammlung mit 175 zu 140 Stimmen für eine Asylunterkunft im Farlifang aus und bewilligte einen Kredit von 4,54 Millionen Franken. Später kam ein Zusatzkredit von rund 498 000 Franken hinzu. Dagegen rekurrierte der Beschwerdeführer C. K. (Name der Redaktion bekannt). Ein Nein-Komitee um den Zumiker Marc Wachter unterstützte ihn im Hintergrund. Es ­argumentierte, mit der Krediterhöhung habe der Gemeinderat seine Kompetenzen überschritten. Denn Projektvor­haben ab 5 Millionen Franken müssen dem Stimmvolk an der Urne vorgelegt werden. In erster Instanz gab der Bezirksrat der Gemeinde recht: Es sei korrekt, dass sie den Zusatzkredit als «gebundene Ausgabe» und damit als zwingend notwendige Folge eines ­bereits bewilligten Projekts bezeichne, weshalb es keiner weiteren Abstimmung bedürfe. Das Verwaltungsgericht bestätigte das Urteil in zweiter Instanz.

Urnenabstimmung frühestens im November

Jetzt also das. Der Rekurrent zog den Rekurs vors Bundesgericht – und dieses gab ihm recht. Das am Montag zugestellte Urteil liegt dem Zolliker Zumiker Boten vor. Thomas Kauflin: «Wir haben von zwei Instanzen recht bekommen und von einer nicht – das zeigt, wie verschieden die Sache betrachtet werden kann.» Natürlich freue er sich nicht über das Urteil, aber das seien eben die Spielregeln des schweizerischen Rechtsstaats. Wie geht es konkret weiter? Am Mittwoch schreibt Gemeindepräsident Stefan Bührer: «Wir wollen nun möglichst rasch Klarheit schaffen.» Der Gemeinderat werde den Zusatzkredit für die Realisierung der Asylunterkunft zum nächstmöglichen Zeitpunkt an die Urne bringen. Aufgrund der Vorlauf­zeiten für solche Geschäfte visiert er das Abstimmungswochenende vom 30. November 2025 an. Vorgängig werde die Höhe des Zusatzkredits nochmals überprüft.

Thomas Kauflin weist darauf hin, dass man jetzt schauen müsse, wo man die Asylsuchenden von Zumikon weiter unterbringen könne. Denn zurzeit ist ein Grossteil von ihnen aufgrund eines befristeten Vertrags in Küsnacht untergebracht. Dieser Vertrag läuft im Sommer 2026 aus. Sicher ist für Thomas Kauflin nur eines: «Das alles führt zu weiteren zusätzlichen Kosten, von der Urnenabstimmung über die Mietzinsen bis zur Bauteuerung.»

Das Bundesgericht stutzt dem Projekt die Flügel: Kindergarten Farlifang, im Hintergrund das Areal für die geplante Asylunterkunft. (Bild: jli)
Das Bundesgericht stutzt dem Projekt die Flügel: Kindergarten Farlifang, im Hintergrund das Areal für die geplante Asylunterkunft. (Bild: jli)

Falscher Standort für eine ­Asylunterkunft?

Marc Wachter hält dagegen. «Die Gemeinde hat immer behauptet, der Rekurs führe zu Mehrkosten und Verzögerungen. Offensichtlich sind aber dafür die Verfahrensfehler des Gemeinderats verantwortlich. Es war unrechtmässig, die Kosten als gebundene Ausgaben zu bezeichnen.» Im Visier des Komitees stehen jedoch nicht so sehr die Verfahrensfehler, sondern die «explodierenden Mehrkosten». Diese seien von zu Beginn der Projektvorstellung 2022 budgetierten 2,9 auf die mittlerweile etwas über 5 Millionen Franken gestiegen, «und das, bevor man überhaupt zu bauen begonnen hat». Sein Wunsch wäre jetzt: «Zurück auf Feld eins.» Der Gemeinderat erhalte durch das Urteil die Möglichkeit zu prüfen, ob der Schulstandort Farlifang sich wirklich für eine Asylunterkunft eigne. Das Areal sei schon immer, bis zur Eingemeindung in die Politische Gemeinde, Schulgelände gewesen. Eine Asylunterkunft gehört für das Komitee auf keinen Fall an diesen Standort mit dem nahen Kindergarten.

Den Vorwurf der «explodierenden Mehrkosten» weist Thomas Kauflin zurück. «Dieses Argument wurde von Gegnern in den letzten Jahren immer wieder genannt. Es trifft aber nicht zu. Bereits an der Gemeindeversammlung im Juni 2023 wurde es klar widerlegt und die Kostenentwicklung ausführlich erläutert.» Die angeführten Zahlen könnten aus verschiedenen Gründen nicht miteinander verglichen werden, meint er. Die erste Kostenangabe von 2,9 Millionen Franken habe einer einfachen Hochrechnung von einem anderen Projekt in einer Zürcher ­Gemeinde entsprochen und weise somit keinerlei Bezug zu einem ­damals noch gar nicht existierenden Projekt in Zumikon auf.

Gegner wollen ­Volksentscheid akzeptieren

Angenommen, es kommt zu einer Urnenabstimmung: Werden Marc Wachter und seine Mitstreiter ­einen allfälligen Entscheid gegen sie erneut durch alle Instanzen hindurch anfechten? Marc Wachter verneint vehement. «Wir würden uns auf jeden Fall im Rahmen ­eines Abstimmungskampfes dagegen engagieren und erläutern, warum der Standort nicht gut und die Kosten viel zu hoch sind.» Wenn sich aber das Stimmvolk an der Urne für die Asylunterkunft aussprechen sollte, werde er diesen Entscheid nicht vor Gericht ziehen. «Sie kennen die SVP und wie viel sie vom Volk hält. Die direkte ­Demokratie ist eine wichtige Errungenschaft. Wenn alles sauber abläuft und das Volk sagt, wir wollen es so, dann kann ich den Entscheid der Mehrheit problemlos akzeptieren, auch wenn ich anderer Meinung bin.» Hätte der Gemeinderat das Geschäft zu Beginn an die Urne gebracht, wäre die ­ganze Zeit, die man jetzt vertrödelt habe, nicht nötig gewesen.

Thomas Kauflin merkt dazu an, dass es dem Gemeinderat lieber gewesen wäre, die geplante Asylunterkunft an die Urne zu bringen, statt den Spiessrutenlauf einer Gemeindeversammlung zu begehen. Der Kostenvoranschlag lag aber unter dem Grenzbetrag von 5 Millionen, bei welchem ein Geschäft an die Urne gebracht werden muss. «Dem Gemeinderat blieb also gar nichts anderes übrig, als das Geschäft für die Gemeindeversammlung zu traktandieren.» Die Vorwürfe von Marc Wachter will er deshalb nicht akzeptieren. Man dürfe gespannt sein, ob die Rekurrenten bei einem allfälligen Ja an der Urne wirklich Wort hielten. «Bereits nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts konnte man im Zolliker Zumiker Boten lesen, dass der Rekurrent den Entscheid akzeptieren würde, was er letztlich doch nicht tat.»

Unterbringung nicht gelöst

Der Bundesgerichtsentscheid löst das Problem der Unterbringung der Zumiker Asylsuchenden nicht. «Nach wie vor fehlen in Zumikon genügend Plätze für Asylsuchende. Einen besseren Standort konnten auch der Rekurrent und das ­Komitee bisher nie benennen», sagt ­Thomas Kauflin. Auf Spekulationen, wann die Asylunterkunft frühestens realisiert werden könnte, will er sich nicht einlassen. Die lange Dauer bis zur Realisierung könnte ja dazu führen, dass sich die Situation bei den Asylsuchenden entspannt und Zumikon keine Asylunterkunft dieser Grösse mehr braucht? «Die aktuelle Weltlage spricht leider nicht für dieses Szenario», erwidert der Gemeindeschreiber. Im Übrigen betont er, war das Projekt immer so konzipiert, dass es auch schnell für Not- oder Seniorenwohnungen genutzt werden kann. «Und Alterswohnungen neben dem Kindergarten – das sollte dann wohl definitiv kein Problem mehr sein.»

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