Uferlose Naturnähe

Von Dörte Welti ‒ 30. Mai 2025

Im Zolliker Zumiker Boten vom 16. Mai teilte die Gemeinde mit, dass die Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet von Zollikon erfolgt ist und öffentlich aufliegt. Warum man sich besonders als Grundstückseigentümer diese Festlegung anschauen sollte.

Übersichtspläne: Auf www.zollikon.ch/aktuellesinformationen/2419315 kann man diesen und die detaillierten Karten abrufen. (Grafik: zvg)
Übersichtspläne: Auf www.zollikon.ch/aktuellesinformationen/2419315 kann man diesen und die detaillierten Karten abrufen. (Grafik: zvg)

Am 1. Januar 2011 ist die Änderung des Gewässerschutzgesetzes landesweit in Kraft getreten. In der Folge obliegt es jedem Kanton und jeder Gemeinde, die Gewässerräume definitiv festzulegen. Und zwar einmalig. Vereinfacht erklärt bedeutet dies, dass der Raum, den ein Gewässer links und rechts von seiner Mitte beansprucht, in Zukunft nicht mehr verändert, sprich bebaut oder befestigt werden darf. Dessen müssen sich Grundstückseigen­tümer bewusst sein. Der Raum soll für zukünftige Hochwasserschutz- und Renaturierungsmassnahmen von Bächen und Flussläufen gesichert werden. Bestehende Gegebenheiten, wie zum Beispiel geteerte Wege, sind in ihrem Bestand aber grundsätzlich geschützt.

Aufnahmen

Um jedoch genau zu wissen, welches Gewässer welchen Status quo hat, wurden im Sommer 2022
die 12 Bäche auf Gemeindegebiet von Ingenieuren der Winterthurer Holinger AG im Auftrag der Gemeinde abgelaufen und kontrolliert. Hochwassergefahrenzonen wurden aufgenommen, Uferhöhen gemessen, kritische Punkte und Schwachstellen fotografisch dokumentiert und kartografiert. Diese Erhebungen sind auf dem Gemeindegebiet Zollikon erfolgt, der Entwurf für die Gewässerraumfest­legung ist gemeinsam von der Gemeinde und dem beauftragten Ingenieursbüro erstellt worden. Die erarbeiteten ­Unterlagen wurden zur Vorprüfung beim Amt für ­Abfall, Wasser, Energie und Luft AWEL eingereicht. Jetzt hat die Gemeinde einen bereinigten Plan verfasst, der 60 Tage aufliegt (noch bis 21. Juli). Der gesamte technische Bericht ist auch online abrufbar unter dem Such-Stichwort «Gewässerraum» auf www.zollikon.ch. Die betroffenen Grundeigentümer wurden orientiert und haben die Gelegenheit – wie alle anderen Mitbürger der Gemeinde auch –, Einwendungen einzureichen.

Festlegung

Wenn sich alle einig sind, gibt es eine Festlegung durch die Bau­direktion, gefolgt von der öffentlichen Bekanntmachung und der Möglichkeit eventueller Rechtsmittelverfahren am Baurekursgericht. Ziel ist die Veröffentlichung rechtskräftiger Gewässerräume, die dann auf maps.zh.ch abrufbar sind. Ein Prozess, der noch das eine oder andere Jahr dauern kann.

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