Von Joachim Lienert ‒ 13. Juni 2025

Leicht besorgt blicken Gemeindepräsident Stefan Bührer und Gemeindeschreiber Thomas Kauflin in den Saal, der sich kurz vor 19 Uhr füllt. Die 300 Stühle reichen nicht. Mehr und mehr werden herangetragen. Ein Raunen geht durch den Saal, als Stefan Bührer 431 Stimmberechtigte bekanntgibt. Finanzvorsteher André Hartmann, behandelt das erste Geschäft: «Mir ist bewusst, dass Sie nicht wegen mir da sind.» Die Genehmigung
der Jahresrechnung 2024 mit einem Ertragsüberschuss von 3,1 Millionen Franken ist eine Formsache. Budgetiert war ein Verlust von 3,8 Millionen. Die Abweichungen sind grossteils auf höhere Steuererträge und auf geringere Investitionen wegen hängiger Bauprojekte zurückzuführen; der Zolliker Zumiker Bote hat darüber berichtet. Kein Thema, Einstimmigkeit.
Auch Punkt zwei, die Teilrevision der Verordnung über das Friedhofs- und Bestattungswesen, gibt nicht zu diskutieren. Künftig werden Personen, die in ein auswärtiges Alters- oder Pflegeheim – zum Beispiel im Zollikerberg – umziehen und damit melderechtlich einen neuen Wohnsitz begründen müssen, auf Wunsch auch in ihrer bisherigen Wohngemeinde Zumikon unentgeltlich bestattet. Zudem werden die Abdeckplatten für Urnen neu in ihrer Grösse normiert. Kein Thema, Einstimmigkeit.
Marc Bohnenblust stellt das «Pièce de résistance» vor, wie er es nennt – die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO). Wegen dieser ist der Aufmarsch so gross. Der Gemeinderat teilt das Geschäft in strittige Teile, über die einzeln abgestimmt wird – und die Vorlage als Ganzes nicht gefährdet. Ein erster Punkt betrifft die Harmonisierung der Baubegriffe, wie sie der Kanton im Planungs- und Baugesetz vorschreibt. Sie führt beispielsweise dazu, dass die Fassadenhöhen von Häusern neu berechnet werden. Auch der Mehrwertausgleich bleibt unbestritten: Die Gemeinde verzichtet darauf, bei Umzonungen von Grundstücken in Wohnzonen eine Mehrwertabgabe von Grundeigentümern zu verlangen. Auch weitere Themen wie «minimaler Gewerbeanteil von 20 Prozent in Zentrumszonen», die Überprüfung der Waldgrenzen und Merkblätter und Richtlinien, die als Vollzugsinstrumente in der BZO verankert werden sollen, werden durchgewinkt.
«Jetzt kommen wir in medias res», sagt Marc Bohnenblust. Die Gemeinde möchte die zur Wohnfläche anrechenbare Raumfläche in Untergeschossen auf 50 Prozent reduzieren. Der Rest muss als Nebenräume deklariert werden. Er erinnert: «Vor 2018 durfte man gar keine anrechenbaren Untergeschosse errichten. Danach wurde das legalisiert. Aber es war nie die Rede davon, im Untergeschoss ein volles Wohngeschoss zuzulassen.»
SVP-Mitglied Christian Mathis hat den Antrag auf Streichung dieser Änderung eingereicht. Er beantragt, dass alles beim Alten bleibt. «Es braucht keine zusätzlichen Einschränkungen.» Für jene, die Zumikon verlassen und ihr Wohneigentum verkaufen wollen, würde mit einem Keller statt einem ausgebauten Hobbyraum der Verkaufserlös eingeschränkt. «Wir müssen nicht weitergehen, als was der Kanton erlaubt.» Das sind 100 Prozent anrechenbare Fläche. Sein Votum erntet spontanen Applaus, man ahnt, wohin die Abstimmung gehen wird. Weitere Votanten melden sich. Das Publikum raunt, alle entpuppen sich als im Chapf wohnhaft. Ein Bewohner nimmt die Position des Gemeinderats ein: «Verdichten muss man nicht in Einfamilienhaus-Zonen, es soll hier keine vier- oder gar fünfstöckige Mini-Hochhäuser geben.» Er habe recherchiert, sagt er, und wirft Christian Mathis vor, zu verschweigen, im Hintergrund mit einer grossen Immobilienentwicklungsfirma verbunden zu sein. Auch sein Flyer, der im Vorfeld kursierte, sei von deren Umfeld erstellt worden. Ein weiterer Einwohner pflichtet ihm bei: «Ich bin sehr dafür, dass der Gemeinderat beabsichtigt, die Höchstpreismentalität etwas zu brechen.» Er wohne lieber in einem Quartier, das nicht aussehe wie Leimbach. «Ich habe etwas weniger Grundstückwert, dafür ist es schöner hier.» Caroline Funck, Vorstandsmitglied der GLP Zumikon, mahnt, eine Zustimmung zum Antrag würde Vollausbauten von Untergeschoss, zwei Wohngeschossen und einem Dachgeschoss in einer eigentlich zweistöckigen Wohnzone ermöglichen. «Die Folgen würde man später im Chapf und in anderen Wohnzonen sehen.»
Eine weitere Votantin, die im Chapf wohnt, hat «eine einfache Frage»: «Wollen Sie Zumikon oder wollen Sie Schwamendingen?» Von ihrem USB-Stick lässt sie Fotos mit massigen Wohnüberbauungen in Zumikon zeigen, schon heute fünf Stockwerke hoch. Doch das Argument Schwamendingen zieht nicht. Mit grossem Mehr wird den Änderungsanträgen zugestimmt. Das Untergeschoss darf weiterhin zu 100 Prozent ausgebaut und der Wohnfläche angerechnet werden.
Die neuen Gebäudelängen kann der Gemeinderat trotz Änderungsanträgen durchbringen: Die maximal erlaubte Gebäudelänge wird in der Zone W2/25 von 35 auf 25 Meter herabgesetzt und in den Zonen W2/35 auf 30 Meter. Das reduziert die maximal erlaubte Dimension von Gebäuden leicht.
Auch die Begrünung gab im Vorfeld zu Diskussionen Anlass. Der Gemeinderat wollte die bislang nur für die Zone Chapf gültige Grünflächenziffer von 25 Prozent auf die gesamte Wohnzone W2/25 übertragen. Die Merkblätter der Gemeinde, die dies bereits vorsehen, hätten sich bei Bauvorhaben bewährt. Patrick Lüthi, Präsident der FDP Zumikon, hält dagegen. Es gebe schon genug Gesetze. Jeder Grundeigentümer sei verantwortlich, seine Grünflächen gut zu gestalten. Die Merkblätter sollten in der BZO statt als «verpflichtend» nur als Empfehlung aufgeführt werden. Die Gegner sehen viel Bürokratie auf die Gemeinde zukommen. «Wir schicken keine Truppen, die die Gärten kontrollieren», entgegnet Marc Bohnenblust. Doch eine klare Mehrheit streicht die Ausweitung des Geltungsbereichs der Grünflächenziffer.
Schliesslich wird die BZO mit den Änderungen angenommen – mit einer einzigen Gegenstimme. Liegenschaftenvorsteher Thomas Epprecht gibt noch einen Ausblick auf die Erneuerung des Gemeinschaftszentrums; dieses nächste grosse Bauprojekt kommt am 28. September zur Abstimmung.
Fazit des Abends: Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben sich buchstäblich für viel (Spiel-)Raum beim Wohneigentum ausgesprochen. Auf längere Sicht bereiten die Beschlüsse den Boden für mehr Verdichtung in Wohnquartieren mit tendenziell grösseren Überbauungen. «Wenn sich die Einwohnerzahlen etwa im Chapf stark erhöhen, könnte sich dies mittelfristig auf die Verkehrssituation auswirken», sagt Stefan Bührer im Gespräch. Mehr Bewohner wiederum könnten breitere Strassen oder Trottoirs notwendig machen. Noch sind diese nicht so selbstverständlich wie in Schwamendingen oder Leimbach.

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